Nein!

Im Juli 2009 hat ein 31-jähriger Mann in seiner Marler Wohnung mit einer damals 15-jährigen Schülerin Sex gehabt. Vorher schickte er noch seine Lebensgefährtin und eine Freundin aus der Wohnung, um seine Ruhe zu haben. Die Frauen, die dem alkohol- und drogenabhängigen Mann offenbar hörig waren, verließen die Wohnung ohne Widerspruch. Daraufhin kam es zum Sex zwischen dem kräftigen Mann und dem Mädchen. Die Schülerin soll gesagt haben „Nein, ich will das nicht“. Später im Gericht erklärte das Mädchen, es habe alles über sich ergehen lassen, weil der Mann als äußerst gewaltbereit gilt. Er sitzt zum Beispiel derzeit eine Haftstrafe von über drei Jahren ab, weil er unter anderem eine Bekannte im Streit verprügelt hatte.

Und jetzt kommt die Richterin. Im Landgericht Essen erging diese Woche ein Freispruch! „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen. Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die Richterin und fügte hinzu: „Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen.“ Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert.

Ich bin keine Juristin, aber wenn ich den Fall richtig beurteile, so hat das Gericht beschlossen, dass das Wort einer jungen Frau nicht reicht. Eine junge Frau, die erklärt, keinen Sex mit einem Mann haben zu wollen, kann nicht davon ausgehen, dass ihr Wort vor Gericht als wirksame Erklärung erachtet wird. Stattdessen soll sie Hilfe holen? Was denn für eine Hilfe? Männliche oder weibliche Hilfe? Wenn sie weibliche Hilfe holt, ist das Gericht dann auch zufrieden? Gelten zwei Frauen so viel wie ein Mann? Die Schülerin hätte laut Landgericht Essen natürlich auch flüchten können. Danke, liebe Richterin, für den schönen Rat, dann weiß sie es ja für das nächste Mal besser.

Der Anwalt des Mädchens, Dirk Brockpähler, hat einen anderen Vorschlag: “Man kann jeder Frau nur einen Rat geben: Im Zweifel musst du kratzen.“

Der Mann ist Anwalt, er kann nichts anderes sagen. Ich schon: Ein Mann, der schwer gewaltbereit ist, wird sich durch ein Kratzen nicht beeindrucken lassen. So wie es aussieht, werden in Zukunft wohl alle Frauen in dem Moment des sexuellen Übergriffs so lange auf die Täter einschlagen müssen, bis sie sich nicht mehr bewegen. Das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung, die ich mit meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen aus diesem Urteil ziehen kann. Aber ich habe schließlich kein Recht studiert.

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124 Antworten zu Nein!

  1. Alex Beck schreibt:

    Ein schrecklicher Fall und gut geschrieben. Zu der Frage: “Gelten zwei Frauen so viel wie ein Mann?”, kam mir doch gleich die Philadelphia Convention von 1787 mit der sogenannten Drei-Fünftel-Klausel in den Sinn…

    • American Viewer schreibt:

      Der Fall ist eigentlich ziemlich klar. Es steht Aussage gegen Aussage. So ähnlich wie im Fall dieses deutschen Wetterfrosches. Wie war noch einmal sein Name? Kachelmann?

      Die Kommentatoren sind im aktuellen Fall auf der Seite der Zeugin, weil es ein junges Mädchen ist. Schön und gut, aber das Gericht will in DL wahrscheinlich nicht den geringsten Zweifel an der Aussage des Mädchens haben.

      Das Gericht hatte offenbar Zweifel. Andere Beweise gab es nicht, deshalb der Freispruch.

      Und deshalb natürlich auch der Tipp des Anwaltes mit dem Kratzen. Das wären objektive Beweise gewesen.

      • anti3anti schreibt:

        Das Mädchen ist mit 15 Jharen minderjährig! Das reicht zur Strafe für den 31jährigen.

        • American Viewer schreibt:

          Behaupte doch nicht einfach Sachen. Was macht das für einen Sinn? Minderjährig und Schutzalter ist nicht das gleiche. Sogar ich kann ganz schnell recherchieren, dass das harte Schutzalter in Deutschland bei 14 liegt.

          Es gibt auch noch ein Schutzalter bei 16. Dazu schreibt wiki, der Bundesgerichtshof habe 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung eines erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Im Gegenteil jeden Einzelfall müsse man ganz genau überprüfen. Und das hat die Richterin ja nun gemacht.

          Oder um es kürzer mit Guido Westerwelle zu sagen: „Es ist Deutschland hier!“ ;-)

      • Robin Urban schreibt:

        Wenn ich die Berichte dazu richtig verstanden habe, dann sah es das Gericht als erwiesen an, dass es zum Geschlechtsverkehr kam und sich das Mädchen mit einem “Nein, ich will das nicht” wehrte. Passiert ist also auf jeden Fall was. Nur sieht das die saudämliche Richterin nicht als Vergewaltigung an. Weils halt nicht genug gewehrt ist.

        Und wenn das nächste Mädchen kratzt heißt es, dass dies im Eifer des Gefechts passiert ist… man mags halt etwas härter, ne. Alles easy. Und Nein heißt Ja…

  2. nic.schooldyk schreibt:

    Was waere wohl, wenn Sie ‘Recht’ studiert haetten ? Sie wuerden einen Strafantrag wegen Rechtsbeugung gg. die Richterin stellen? Moeglicherweise einen Strafantrag wg. “Strafvereitelung im Amt”, Paragraf 258a ?
    Sie wuerden abgebuegelt werden. Der Katalog von Ausreden, derartige Verfahren nicht bearbeiten zu muessen, ist dicker als das Frankfurter Telefonbuch. Diesen ernannten (nicht gewaehlten) Richtern wird per StPO derartige Freizuegigkeit in der Beweiswuerdigung eingeraeumt, dass die ‘Mutter Theresa’ voellig legal zu 20 Jahren Haft verurteilen koennten.

    Die StPO machts moeglich. Die StPO eliminiert das Grundgesetz. Sie koennen ja eine Verfassungsbeschwerde einlegen. DANN haben Sie eine 2.4%ige Chance auf Bearbeitung. Wohl gemerkt ‘Bearbeitung’. Das heisst noch nicht, dass der Beschwerde stattgegeben werden wird.

  3. Stefan schreibt:

    Da diese Juristen die Situation nicht nachvollziehen können, wünsche ich ihnen aus tiefstem Herzen einen Erkenntnisgewinn.
    In ihren Gerichtssählen haben sie ja Justizwachtmeister, die ihre Anordnungen umsetzen. Anordnungen, die aufgrund ihrer Interpretationen von Situationen zustande kommen. Da reicht schon der Verdacht oder ein Gefühl.
    Muss man eigentlich Jura studieren um Situationen nicht beurteilen zu können?

  4. Selbst auf die Gefahr, dass ich ein Wespennest haue, was bei Verfahren dieser Art schnell passieren kann …

    Ich vestehe durchaus die allgemeine Empörung darüber, dass hier zumindest ein reichlicher Unsympath nicht irgendwie bestraft worden ist – für was auch immer. Und wenn es auch nur aus moralischen und gefühlsmotivierten Gründen ist.

    Aber ich bitte auch zu bedenken, dass niemand von uns bei der Geschichte dabei war, die Akte gelesen hat oder sogar in der Hauptverhandlung war, um den Fall wirklich halbwegs beurteilen zu können. Die vollständige Urteilsbegründung kennt auch niemand hier (ich auch nicht). Da ist es mehr als nur schwierig bzw. sogar schon fahrlässig, sich ein jristisches Urteil darüber anmaßen zu wollen. Ich jedenfalls kriege das trotz Studiums der Rechte so nicht hin – weder in die eine, noch in die andere Richtung.

  5. Klaus Schneppenheim schreibt:

    Vielleicht hat die Richterin ja eine Tochter, der mal dasselbe passiert; ich wette darauf, daß sie den Täter auch freisprechen würde !

  6. Yael schreibt:

    Das kann doch nicht sein.Was ist das denn für ein Gericht?

    „Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen.“

    Und wieso “er”?

    Ich hoffe, doch das der Anwalt Revision einlegt.

    Soll Frau sich also so lange wehren, bis der Kerl sie umbringt?

    • Aristobulus schreibt:

      Es – das Mädchen. Das Neutrum ist wohl wieder im Schwange. So ab den Achtzigern sagte man das Mädchen und weiter ‘sie’, nicht?, aber im Zuge von Retro allerorten (und wohl grad vor DEM Gericht) ist ein Mädchen nun wieder Neutrum

      • Yael schreibt:

        Ne, da steht aber “er” und nicht “es”.

      • Dante schreibt:

        Nicht erst ab den 1980ern. In Gerd Ledigs erstmals 1957 erschienenen düsterem Kriegroman “Vergeltung”, der einen auf Anfang Juli1944 datierten Luftangriff auf eine namenlose deutsche Stadt thematisiert, benutzt der Autor auch das Pronomen “sie” für ein junges Mädchen, das imit anderen Personen n einem Luftschutzkeller verschüttet wird. Sie selbst und ein viel älterer Mann überleben als Einzige den Einsturz des Kellers, der nur eine winzige Höhle übriglässt, in der er sie vergewaltigt. Übrigens wehrt sie sich auch nicht durch physische Gegengewalt.

        • Aristobulus schreibt:

          Dante,
          Nossack und Remarque (die in der selben Zeit schrieben) beharren auch nicht auf “es” für Mädchen. Die waren ja auch fortschrittlich. Kinderbücher wohl meist nicht. Ich hatte eins, in dem jemand mit Zöpfen immer als “es” bezeichnet wurde… ich konnte noch nicht selbst lesen, aber dieses Es hat mich gestört, es ging mir auf die Nerven, und ich dachte, die ist doch kein Lätzchen-!, fast fuffzich Jahre her.

      • Pantau schreibt:

        Mit “Retro” hat das nichts zu tun, sondern mit korrekter Verwendung der deutschen Sprache. Das Genus von “Mädchen” ist nun mal, wie alle Verkleinerungsformen, sächlich. “Das Bloggerlein” z.B. auch.

        • Aristobulus schreibt:

          Ist es eigentlich der Pantau (wässrig) oder das Pantau (faserig)?

          - Und nein, es ging nicht um Grammatik-Formalismus, sondern um Sprachgebrauch. Einen Menschen als Neutrum zu bezeichnen ist unmöglich – und ‘das Bloggerlein’, was soll das sein? Eine Altlast wie’s Fräulein Negerlein?

          • Pantau schreibt:

            Hier wurde kein “Mensch als Neutrum bezeichnet”, sondern lediglich die deutsche Sprache korrekt verwendet. Verkleinerungsformen im Deutschen sind nun mal VOM GENUS HER Neutrum – mit dem biologischen Geschlecht hat das nichts zu tun und ich finde es äußerst merkwürdig, dass viele sich über die Struktur der eigenen Sprache nicht im Klaren sind und sich auch noch über deren korrekte Verwendung aufregen (Das gutmenschelt dann so wohlig gerecht, das arme, arme Mädchen, teilt ihr Schicksal mit dem Steiger, welcher bezeichnet als DIE zuständige Aufsicht im Revier auch nicht SEIN passendes Geschlecht bekommt).

            Aber wenn es Ihnen hilft: Sehen Sie es einfach als fortschrittliche Absage daran, einen Menschen ein Geschlecht aufzuzwingen. Hey – das Geschlecht ist doch ohnehin nur faschistischer Weise anerzogen und das Mädchen soll später selber entscheiden, welches der vielen Geschlechter es haben möchte :-)

          • Aristobulus schreibt:

            Oho, das sollte jetzt die ganz grobe Korrektkanone sein, war aber bloß ein Rippenschuss in eigener Sache.
            Und übrigens, wer zuerst Faschismus sagt, hat ohnehin vergeigt ;)

            Es geht nicht um grammatikasche Formalia, denn die haben sich aus halbwegs Gründen entwickelt, sie entwickeln sich weiter und sie haben uns was zu sagen.
            Warum hat sich sprachlich das Mädchen gebildet, also eine Verkleinerungsform als Neutrum für die weibliche Hälfte der Menschheit (siehe auch das Fräulein gegen das nicht existente das Herrlein), jedoch warum nicht das Jüngelchen, das Knäblein? Warum existierte in der Richtung noch nie diese Neutrum-Verkleinerungsform?
            Nu, weil da von vornherein Unterschiede gezogen werden: Weil Maiden traditionell weniger Wert sind als Knaben, und das schlägt sich von je her in der Sprache nieder.
            Ein Mädchen ist mehr eine Sache, über die man verfügt, als ein Junge, der Stammhalter. Beide sind das Kind, aber sie bleibt sächlich, er wird männlich.

            In der westlichen Kultur kommt man erst langsam dahinter, dass die Zeit der Geschlechterhierarchie endgültig auf den Müll gehört, und man kommt dahinter, wie Sprache in der Hinsicht funktioniert. Woanders bleibt es noch schwieriger, in Indien (obgleich fortschrittliches Land) werden Mädchen viel öfter abgetrieben als Jungen, und es gibt noch immer vereinzelt Witwenverbrennungen. In den arabischen Gesellschaften gelten Frauen den Männern auf ganz verbogene Weise als ausgeliefert und untergeordnet…

            Wen das aus Gründen grammatikalischen Formalismus’ noch immer nicht überzeugt: Fragen Sie ein Mädchen, irgend eines, ob sie eine “sie” oder ein “es” sei. Sie wird es ihnen sagen.
            Fragwn Sie jedoch bloß nicht die Richterin, um die es hier in der Diskussion geht.

          • M. schreibt:

            @Pantau

            sagens das doch gleich. Ein Mädchen ist kein Mensch. fubar

  7. heplev schreibt:

    Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann werden die Frauen, die vergewaltigt werden, wohl auch noch ertragen, von ihren Vergewaltigern totgeschlagen zu werden, weil “Nein” nicht ausreicht und sie sich “wehren” müssen – was zur Folge haben wird, dass der Vergewaltiger sie noch gefügig macht, falls ihm das zu heftig wird.

    • colchico schreibt:

      heplev, nicht, wenn sie ihn außer Gefecht setzt. Das kann man auch, wenn man körperlich wesentlich kleiner und leichter ist als der Gegner – vorausgesetzt, man weiß, wie. Lernen kann man das ziemlich schnell. Das Problem ist aber die Schlaghemmung, die vielen Frauen anerzogen wurde. Die “wegzutrainieren” ist nicht leicht. (Aber nicht unmöglich.)

      • heplev schreibt:

        Also müssen wir jetzt alle Mädchen, sobald sich so etwas wie weiblich Formen bekommen, zu Kursen schicken, wo sie lernen zu schlagen. Und wozu wird das bei den Vergewaltigern führen? Die werden wohl dazu übergehen, sich ihre eigenen Mittel und Wege zu erarbeiten, sich vor der Prügel zu schützen und andere Methoden zu verwenden, über die Frauen und Mädchen herzufallen. Und diese werden mit Sicherheit nicht weniger (zusätzliche) Gewalt beinhalten.

        • colchico schreibt:

          Kurse in effizienter Selbstverteidigung befürworte ich tatsächlich, unter anderem, weil es Frauen im Grunde geht wie kleinen Minderheiten: Im Ernstfall können sie sich nicht auf den Schutz durch andere verlassen.

          Was Vergewaltiger betrifft, so haben sie mit Schlägern in aller Regel etwas gemeinsam: sie wollen sich groß und mächtig fühlen. Das ist ihr Kick, und sie erhalten ihn dann, wenn sie jemanden verängstigen. Daher fallen sie über Leute her, die sie als wehrlos wahrnehmen. Gegenwehr – quick and dirty, nicht Kratzen & Co. – schreckt sie ab.

      • Realist schreibt:

        Theoretischer Unsinn.

        Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. Gerade bei Gewaltverbrechen urteilt ein kompletter Laie über Dinge, die er nicht verstehen kann. Ich bin sicher, im Leben dieser Richterin gibt es keine körperliche Gewalt (ich meine nicht die in den Akten, sondern in ihrem persönlichen Leben). Diese Frau hat noch nie die frustrierend erdrückende Übermacht eines kräftigen, gewaltbereiten Mannes am eigenen Leibe gespürt. Alleine die Aura eines solchen Tieres führt dazu, dass gestande Männer keinen Mucks mehr machen. Das arme Mädchen hat lediglich versucht mit möglichst kleinem körperlichen Schaden davonzukommen. Muss sie sich durch sinnlosen Widerstand erst in Lebensgefahr begeben, damit sie Recht bekommt? Gruseliges Urteil.

  8. stimmt schreibt:

    das Mädchen war 15!!! und der Mann über 30 – die wird starr vor Angst gewesen sein. Es ist wirklich unfassbar. Ich hoffe, das geht in Revision.

  9. Chris schreibt:

    what the fuck o.O… das Problem ist, dass auch zerkratzen und reglos prügeln nichts bringt. Bei der Rechtslage sorgt das wahrscheinlich dafür, dass die Frau/das Mädchen vermutlich wegen versuchtem Totschlag im Knast landet… armes armes Deutschland -.-

  10. jesteric schreibt:

    Wenn ein Gericht so etwas entscheiden kann, macht es sich und alle anderen Gerichte vollständig unglaubwürdig. Das bedeutet aber andererseits, dass auch das berühmte Beschneidungsurteil von Köln das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Vielleicht sollte man in diesem juristschen Saftladen mal ein bisschen aufräumen. (Wenn ich mich nicht täusche, ist das übrigens Sex mit Minderjährigen. Und allein das steht unter Strafe. Oder bin ich jetzt als Laie völlig auf dem Holzweg.)

  11. Martin schreibt:

    Kann mich meinen meisten Vorschreibern nur anschließen, das Urteil ist schon lächerlich.
    Ich verstehe aber den Hinweis des Verteidigers nicht so : ” Ich schon: Ein Mann, der schwer gewaltbereit ist, wird sich durch ein Kratzen nicht beeindrucken lassen. ”

    das der Mann dadurch beeindruckt werden soll.
    Sondern derart, das die Kratzer bei einer folgenden Verhandlung als sichtbarer Beweis für den
    Unwillen der Frau dienen würden.

  12. zweitesselbst schreibt:

    Ein anderer Fall, der heut in den Nachrichten, kam gab mir auch zu denken: Da hatte eine Juwelierin aus dem hessischen Büdingen einem 18-jährigen Räuber in den Hinterkopf geschossen und so erschossen. Das durfte sie nach Meinung des Gerichtes auch. Nur hätte sie dann statt mit ihrem Ehemann zu telefonieren, besser einen Rettungswagen rufen sollen. Jetzt wurde sie wg. unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    • American Viewer schreibt:

      Gutes Urteil. Notwehr. Done.

    • Robin Urban schreibt:

      Ich bin ja irgendwie der Meinung, dass wir diesen Ami-Brauch, Einbrecher direkt abzuknallen, mal ganz schnell wieder abstellen sollten. Ich bin NICHT der Meinung, dass es okay ist, einen Einbrecher zu erschießen – erst recht nicht, wenn klar ist, dass der wegen eines Diebstahls einsteigt und nicht etwa, weil er der Familie was antun will. Ein Einbrecher bricht bei einem Juwelier ein, weil er Schmuck klauen will – das ist nicht schön, aber Diebstahl rechtfertigt in meinen Augen keine tödliche Gewalt.
      Zudem stellen sich mir da mehrere Fragen: Wo kriegt man in Deutschland eine Waffe her, die man in seinem Geschäft aufbewahren darf? Und warum hat sie ihn in den Hinterkopf geschossen? War er etwa schon auf der Flucht? Wie kann man auf eine Person schießen, die einem den Rücken zudreht? Und dann auch noch in den Kopf?

      Nee, das sind Wildwest-Methoden und nicht im geringsten mit einem Fall wie oben vergleichbar.

      • Krokodil schreibt:

        Den Unterschied zwischen Einbruch und Raub kennen Sie?
        Der “Wilde Westen” ist gar nicht so schlecht, wenn man ihn neben den “Faulenden Osten” hält…

        • Robin Urban schreibt:

          Ich kenne den Unterschied zwischen Einbruch und Raub. Das macht hier für mich aber keinen Unterschied. Wenn es nur um materielle Dinge geht, ist tödliche Gegenwehr in meinen Augen IMMER unangebracht.
          Leider steht nirgends dabei, ob der gerade mal 18jährige Täter eine Waffe hatte und wie es zu dem tödlichen Schuss gekommen ist. Daher könnte es sich auch ganz anders dargestellt haben. Aber nach dem, was zweitesselbst schrieb, sehe ich keine Veranlassung für Notwehr miit Todesfolge. Sie ist an ihre Waffe gekommen, also bestand keine akute Gefahr mehr – sie hätte ihm einfach ins Bein schießen sollen.

          • Martin schreibt:

            Komisch.Immer wenn ich Bessermenschelein dieser Art lese, wird mir total schlecht.

          • Aristobulus schreibt:

            Robin,
            bei den Erwägungen, was man wo und wie tun könnte oder nicht, hast Du ja zum Teil Recht – wer will schon (außer einem Rambo) einen Einbrecher erschießen, der einen ‘bloß’ beklauen will?
            Aber Du weißt nicht, was der Typ vorhat. Räuber (Krokodil hat’s erwähnt) bringen beim Raub auch mal jemanden um.

            Falls hier jemand einbräche, würde ich vom Schlimmeren ausgehen, einfach aus Lebenserfahrung.

          • Stefan schreibt:

            Der Eindringling sollte vorher sich deutlich artikulieren, ob er ein gewaltfreier Einbrecher ist, der nur ein wenig droht, oder ob er auch zum Raubmord in der Lage wäre. Mit einem Dialog kann man doch immer Gewalt verhindern.

          • Dante schreibt:

            @Martin

            Immer wenn ich Bessermenschelein dieser Art lese, wird mir total schlecht

            Warum so intolerant? Robin hat nur geschrieben, dass sie dagegen ist, jeden Übergriff auf das eigene Eigentum sofort mit tödlicher Gewalt zu beantworten, und das ist erstmal völlig legitim. Wenn man gute Gründe zu haben glaubt, anderer Meinung zu sein, kann man die ja bringen.
            Auf manchen Threads habe ich den Eindruck, dasd jeder Dissens gleich in einen Flamewar azsartet

          • Dante schreibt:

            @Martin

            Immer wenn ich Bessermenschelein dieser Art lese, wird mir total schlecht

            Warum so intolerant? Robin hat nur geschrieben, dass sie dagegen ist, jeden Übergriff auf das eigene Eigentum sofort mit tödlicher Gewalt zu beantworten, und das ist erstmal völlig legitim. Wenn man gute Gründe zu haben glaubt, anderer Meinung zu sein, kann man die ja bringen.
            Auf manchen Threads habe ich den Eindruck, dass mancher Dissens gleich in einen Flamewar ausartet, und das finde ich beklagenswert.
            @Robin
            Ein Einbruch ist für ddm Betroffenen meist weit mehr als der Verlust materiellen Eigentums. Es ist eine eklatante Verletzung der Privatsphäre und der Verlust eines Sicherheitsgefühls, das ein Mensch einfach braucht. Ich will das nicht mit der Erfahrung einer Vergewaltigung vergleichen, aber ich sehe eine Gemeinsamkeit.
            Das Gesetz des Handelns liegt in jedem Fall auf der Seite des Täters, er hat am ehesten die Möglichkeit, die Situation zu deeskalieren, indem er im Zweifel lieber aufgibt als zu versuchen, das Tatziel mit Gewalt durchzusetzen. Wer dabei umkommt, ist m.E. allein selbst verantwortlich und verdient den Darwin Award nebst Erwähnung in der Sendung “1000 Wege, ins Gras zu beißen”. Diese Ansicht ist vielleicht barbarisch, aber unverfälscht. Den lieben zivilisierten Menschen bringe ich lieber als Ausdruck der Bewunderung für ihre moralische Überlegenheit Blumen ans Grab als selbst drin zu liegen.

          • Robin Urban schreibt:

            Lieber Martin, ich bin lieber ein “Bessermenschlein” als so abgebrüht wie Sie. Von daher Danke fürs Kompliment.

            @Aristobulus + Dante: Ihr habt beide Recht, aber um das wirklich zu beurteilen, kennen wir zu wenig Details. Was mir vor allem aufgestoßen hat, war der Schuss in den Hinterkopf. Das lässt 1. darauf schließen, dass sich der Täter bereits auf der Flucht bzw. auf dem Weg nach draußen befand und 2. auf die Absicht der Juwelierin, ihn nicht einfach aufzuhalten, sondern tatsächlich zu töten.
            Jemand, der eine Waffe besitzt, ist umfassend damit geschult, sonst darf er sie nämlich nicht haben. Daher unterstelle ich ohne größere Kenntnisse des Sachverhalts weiterhin, dass die Frau gewusst haben wird, wie die Waffe wirkt und sich aktiv auf Situationen wie diese vorbereitet hat. Und aus diesem Grund scheint der Schuss in den Kopf, naja… unverhältnismäßig.
            Aber wie gesagt, es fehlen Fakten, um sich eindeutig zu positionieren.

          • Aristobulus schreibt:

            Robin,
            kann es sein, dass es dunkel gewesen ist? Kann es sein, dass es ein Handgemenge gab und der Täter gestolpert ist, als die Frau ihn erwischte? Kann es sein, dass die Frau zur Seite sprang, als sie schoss? Oder noch etwas, das wir nicht wissen?

            Allein ein Schuss im Hinterkopf sagt nichts über den Hergang aus.
            Manche Tötungen lassen sich nie rekonstruieren, weil immer irgendwas nicht zu passen scheint.
            Die Frau hat sich gegen einen Einbrecher gewehrt. Ihr zu unterstellen, sie hätte ihn per Kopfschuss hingerichtet, weil’s der Hinterkopf war (das hast Du freilich nicht so behauptet), würde bedeuten, dass man sich nicht verteidigen darf.
            Das darf und muss man aber doch.

            Dante,
            danke, dass Du Martins Äußerung als das bezeichnet hast, was sie ist. Er sollte sich einen Boxsack neben den Bildschirm hängen und ihn manchmal benutzen, um erst danach was zu posten. Wäre netter.

          • Krokodil schreibt:

            “Ich kenne den Unterschied zwischen Einbruch und Raub. ”
            Das glaub ich ganz und gar nicht. Aus einem Raub wird regelmässig ein Raubmord. Da man dem Opfer (zumindest aus meiner Sicht) dringend davon abraten sollte es dem Verbrecher zu überlassen ob diese Eventualität eintrifft, ist präventive Gewalt des Opfers uU Lebenserhaltend.
            Bei einem Raub sind für mich die materiellen Dinge absolut unwichtig. Da sehe ich zu, dass ich meinen Arsch rette. Egal wie.

      • Dante schreibt:

        Das ist im Ursprung nicht “wildwest”, sondern römisch. Im Zwölftafelgesetz aus dem 5. Jahrhundert v. Chr.steht in archaischem Latein:
        Si nox furtum faxsit si im occisit iure caesus esto., was soviel heißt wie
        Wenn jemand nachts einen Diebstahl begeht und wenn der Betroffene ihn tötet, sei er zurecht getötet worden.

  13. besucher schreibt:

    Kann man bei sexuellen Akten die mit Gewalt herbeigeführt wurden nicht im Nachhinein beweisen dass eben Gewalt im Spiel war?

  14. anti3anti schreibt:

    Willkommen im Scharia-Land!

    • American Viewer schreibt:

      Das kann man überspitzt schon so formulieren: Die Aussage des Mädchens findet die Richterin offenbar weniger glaubwürdig als die des vorbestraften, gewaltbereiten Alkoholikers. Das ist schon hart.

      • Möbel schreibt:

        Dies sind leider Urteile wie sie in den letzten Jahren sehr häufig vorkommen.
        Beginnend bei U-Bahn Schlägern, die mit einem Klaps auf den Popo ohne
        Strafe nach Hause geschickt werden und endend bei diesen Urteilen.

        Aber mal was Böses für zwischendurch.
        Was macht ein 15 jähriges Kind allein in der Wohnung eines 30 jährigen
        vorbestraften Alkoholikers?
        Warum verläßt es nicht mit den beiden anderen Frauen die Wohnung?
        Hat der Versuch stattgefunden? Wie ist er verhindert worden?
        Was wäre wenn es, ähnlich wie bei Kachelmann, keine Vergewaltigung war?

        • Robin Urban schreibt:

          Welcher Versuch?

          Nochmal: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es zum Verkehr gekommen ist und dass das Mädchen sich “lediglich” mit den Worten “Nein, ich will das nicht” gewehrt hat.
          Der Typ ist freigesprochen worden, weil der Richterin das nicht reichte. Nicht etwa, weil Aussage gegen Aussage stand und die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.

          Es gibt auch 15jährige Mädchen, die vom rechten Weg abkommen, Alkohol und Drogen ausprobieren und dabei auch in schlechte Gesellschaft geraten. Gibt das irgendjemanden das Recht, sie zu vergewaltigen?

          • Möbel schreibt:

            Robin Urban schreibt:
            “Gibt das irgendjemanden das Recht, sie zu vergewaltigen?”
            ——
            Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
            Die Frage nach dem “Versuch” bezog sich sich auf einen Versuch
            mit den anderen Frauen die Wohnung zu verlassen.

          • Aristobulus schreibt:

            Möbel sieht den Punkt nicht… nix Neues also, er ist es so gewöhnt.

          • zweitesselbst schreibt:

            Ich denke mal, wie so oft, geht es erst mal gar nicht einfach um das Recht, sondern wie bzw warum konnte es geschehen?? Denn die einen tun Unrecht, weil sie unter Umständen nicht wissen, was sie tun. Das könnte ein Kontrollverlust sein. Das ist keineswegs richtig, aber nachvollziehbar, wenn man versteht.

            Andere handeln aber gewollt und mit voller Absicht , wenn sie die Hilflosigkeit eines anderen ausnutzen und für sich so Macht und Befriedigung glauben zu gewinnen.

          • Krokodil schreibt:

            @Möbel
            “Die Frage nach dem “Versuch” bezog sich sich auf einen Versuch
            mit den anderen Frauen die Wohnung zu verlassen.”
            Wir wissen ja nicht, ob sie da von seinem Vorhaben schon wusste (die anderen Frauen wohl schon). Die Tatsache, dass sie nichts dabei fand mit ihm allein in der Wohnung zu sein ist doch kein Einverstandnis für irgendwas.

          • Aristobulus schreibt:

            …wobei grad die beiden anderen Frauen eine erhebliche, sehr miese Mitschuld haben, unterlassene Hilfeleistung, ja BEGÜNSTIGUNG.

          • nic.schooldyk schreibt:

            Beguenstigung? Hmmm, ich wuerde das StGB durchforsten…….. “gemeinschaftlich” , “aus niedrigen Beweggruenden……” etc.
            Get real !! Das sind ganz tierisch, niedrige Beweggruende, mit einer 15jaehrigen zu schlafen. Ueber was redet man mit einer 15 jaehrigen? Ueber die letzte Ausgabe der ‘BRAVO’ ? Hat der Drecksack ihr imponiert, wie er letzte Woche einen Stammtischbruder verdroschen hat? Ach nee, sie sagte ja, “ich will das nicht”
            DAS MUSS REICHEN fuer einen alten Deppen – uebrigens, ich bin ’55. In den Augen einer 15jaehrigen SIND wir nunmal alte Knacker.
            Ich will das nicht, REICHT !

        • Möbel schreibt:

          Was ist denn der Punkt?

  15. American Viewer schreibt:

    Interessant auch wie lange es zur Verhandlung gedauert hat. Die Tat war im Juli 2009! Wahrscheinlich hat die Richterin einfach gesagt, die Tat ist so lange her, das Mädchen wird sich gar nicht mehr richtig erinnern. Case closed.

  16. Aristobulus schreibt:

    Was ist eigentlich mit der Lebensgefährtin des freigesprochenen Vergewaltigers und mit deren Kumpanin?

    “…ein 31-jähriger Mann in seiner Marler Wohnung … Vorher schickte er noch seine Lebensgefährtin und eine Freundin aus der Wohnung, um seine Ruhe zu haben. Die Frauen, die dem alkohol- und drogenabhängigen Mann offenbar hörig waren, verließen die Wohnung ohne Widerspruch.”

    Das ist unterlassene Hilfeleistung, Begünstigung und eine Widerlichkeit der untersten Art, nicht?
    Die gehen raus und überlassen das Mädchen der Gewalt des Menschenerstickers. Sie wussten, was kam, und haben es begünstigt

    - So war’s in diesem einen üblen Film von Tarantino, als ein paar Frauen die Jüngste, Naivste einem Redneck zum Vergewaltigen überlassen.

    • Robin Urban schreibt:

      Meinst du Death Proof? Naja, das wird so ja nicht explizit gesagt oder gezeigt. Ich fands auch hammerhart, dass die ihre Freundin einfach bei diesem fremden Typen lassen, weil der nicht alle gleichzeitig mit dem Auto wegfahren lassen will, aber sie tun das ja nicht mit dem Gedanken, dass er sie vergewaltigen wird…

      • Aristobulus schreibt:

        …ja, den meinte ich. Eine preist doch die Jüngste bei dem Redneck an und kokettiert damit, wissend, wie der drauf ist, nicht?
        Da gibt’s diesen Dialog, in dem sie redet wie eine Zuhälterin. Zum Schluss fahren sie triumphierend weg, und die Jüngste sitzt da schlafend im Minirock, der Typ lauernd vor ihr.

      • Malte S. Sembten schreibt:

        Ja, “Death Proof”. Und diese Szene, wo die drei Stuntwomen die naivste und schönste des Mädchenquartetts bei dem Redneck zurücklassen, nachdem sie ihm eingeredet haben, sie sei eine Pornodarstellerin und nicht prüde (die letzte Einstellung der Szene lässt nichts Gutes für das Mädchen ahnen), hat mich ziemlich irritiert. Denn das sollte offenbar lustig sein. Tarantino-Macho-Humor?

        • Aristobulus schreibt:

          Genau, das hatte die Eine ihm gesagt (war meine Erinnerung mit Zuhälterstil doch richtig).

          Es soll lustig sein, nicht?, spielt mit dem Grässlichen. Die Szene ist übrigens völlig verlogen, denn Tarantino hat vornehm-smart ausgeblendet, was dann passierte.
          Aber dann kommt dem smarten Publikum das Popcorn hoch, und sie schieben’s auf Tarantino himself. Da sei der miese Meister vor

  17. Malte S. Sembten schreibt:

    Hätte sie den Täter, wie vom Anwalt empfohlen, “gekratzt”, hätte er ihr vielleicht den Schädel eingeschlagen.
    Hätte sie ihm den Schädel eingeschlagen (indem sie ihm z. B. mit der Bratpfanne eins übergezogen hätte), wäre sie wegen Notwehrexzess drangewesen – mindestens.
    Ein 31-jähriger, der es mit einer 15-jährigen treibt, sollte nur in den offensichtlichsten Fällen von gegenseitigem Einverständnis freigesprochen werden. Und selbst dann bleibt es eine Schweinerei. Ich finde es abartig, wie niedrig das Schutzalter in Deutschland liegt. Erwachsenen-Sexfilme dürfen sie erst ab 18 gucken, aber Erwachsenensex gemacht bekommen schon ab 14. Pervers.

  18. Dante schreibt:

    Das mit dem “Schutzalter” halte ich für keine gute Idee. Schließlich kann einerseits auch ein erwachsener Mensch vergewaltigt werden, und andererseits ist es auch manchmal der Jugendliche, den Begierde und Neugier treiben. Ich hätte es nicht gern gesehen, wenn meine erste Partnerin kriminalisiert worden wäre. Vielleicjt hätte ich mich sogar selbst der Vergewaltigung bezichtigt, um sie zu schützen.

  19. Anyone schreibt:

    Fällt nicht auf, dass sogar die Staatsanwältin auf Freispruch plädiert hat?
    Es gibt auch Mädchen mit 15, die sich schon freiwillig durch sämtliche Betten geschlafen haben, aus was für Gründen auch immer. Wenn ich lese, dass dieses Mädchen völlig allein (ohne Freundinnen z. B.) in einer Wohnung eines Alkoholikers ist und dort auch bleibt, als die Frauen gehen, dann stimmt doch schon im Ansatz was nicht. Ich denke, aus den obigen lapidaren Sätzen kann man das Urteil nicht nachvollziehen. Dem Gericht werden Fakten vorgelegen haben, die uns nicht zur Verfügung stehen. Sicherlich wird das Persönlichkeitsrecht des Mädchens hier zu Recht eine Rolle spielen. Ich finde es unmöglich, wenn immer sofort der Mob loskeift, ohne alle Fakten zu kennen.

    • Dante schreibt:

      Meines Wissens gab es keinen Dissens darüber, dass das Mädchen “nein, ich will nicht” gesagt hat, und ich habe auch keine Spekulationen in der Richtung gelesen, diese Worte seien nicht ernst gemeint, sondern quasi Teil des Spiels gewesen. Worüber also reden wir hier?

      • Möbel schreibt:

        Also im Ausgangstext steht ” soll gesagt haben, Nein ich will nicht”
        Aussage gegen Aussage. Worauf gründet sich die (verständliche)
        Parteinahme für das Mädchen?

        • Dante schreibt:

          Gegenfrage: (1) Hat der Beschuldigte abgestritten, dass das Mädchen diese Worte gesagt hat, und (2) was glaubt diesbezüglich das Gericht?
          Was ist über sonstige Umstände bekannt, etwa die körperliche und seelische Verfassung des Mädchens?
          Man bedenke auch, dass der Mann ein staatlich anerkannter Grobian ist und es m.E. daher auch nicht eimal für Einvernehmlichkeit spräche, wenn das Mädchen aus purer Angst gar keinen Widerstand geleistet hätte, auch nicht verbal.
          Vermutlich wurde das Urteil in dem Bemühen gefällt, nicht zu diskriminieren, doch ist man dabei m.E. auf der anderen Seite vom Pferd gefallen. Wenn man es als staatlich anerkannter Grobian besonders schwer hat, gefahrlos (bezieht sich auf mögliche Strafverfolgung wegen Vergewaltigung) mit einem halb so alten Mädchen zu schlafen, ist das halt Pechsache.

          • Aristobulus schreibt:

            …also, erfahrungsgemäß kann ich feststellen, dass Gerichte eben das gerne ganz anders sehen.
            Wenn irgend ein Détail des Hergangs nicht geklärt werden kann, etwa das Nein des Mädchens oder ein anderes Détail über die Schwere einer Verletzung, gilt das für den Richter als berechtigter Zweifel, und der Täter wird freigesprochen.
            Egal, wie staatlich er als Grobian anerkannt ist, oder was er sich zuvor alles so geleistet hat. Die Gerichte sehen es streng formalistisch – das ist dafür gedacht, um die Unschuldsvermutung aufrechtzuhalten. Ursprünglich ja lobenswert. Nur kehrt es sich immer öfter gegen das Opfer – das auf einmal beweisen muss, eines zu sein!, ohne dass ihm geglaubt wird, weil das besagte Détail dem Gericht zweifelhaft erscheint.

          • Möbel schreibt:

            @Dante

            Eben weiß hier im Srang kein Mensch, aber es wird schon nach dem Henker gerufen.

    • Dante schreibt:

      Nachtrag: Dass selbst ein Staatsanwalt keine Straftat erkennen will, ist nichts Neues; dank Gerd Buurmann kennen wir so was von der Staatsanwaltschaft Köln, die un einer Karikatur, die einen ein Kind verspeisenden Juden zeigt (am Davidsstern als solcher zu erkennen) in Ermangelung einer Hakennase keinen Judenhass erkennen will.
      Es gab vor Jahren mal einen Fall, wo Skinheads einen Punk mit einer Eisenstange erschlagen hatten und der Staatsanwalt Todschlag oder gar Mord mit der Begründung ablehnte, den Tätern sei nicht bewusst gewesen, eine potentiell tödliche Waffe in Händen zu halten.
      Mann, wer eine Eisenstange nicht als tödliche Waffe erkennt, gehört als nicht bildungsfähiger Gewattäter in die Forensische.

      • nic.schooldyk schreibt:

        Womit wir wieder beim Anfang waeren…………..
        Der Katalog der Ausreden ist dicker als das Frankfurter Telefonbuch………..
        Ausreden, keine Anklage erheben zu muessen, i. S. Vergewaltigung und der Ausreden, der Strafanzeige wegen ‘Strafvereitelung im Amte’. Diese unabhaengigen Justizherrschaften (eigentlich sollte das >>unantastbar<< heissen), entscheiden bei Notwehr, WESSEN Leben verteidigt werden darf, Bei Vergewaltigung, WESSEN Seele und/oder Koerper vergewaltigt wird und WO Vergewaltigung beginnt…….
        Na, das hatten wir doch schon mal. Heute, nennt man das Rechtsstaat und ich frage mich: WESSEN ??

    • M. schreibt:

      das klingt wie die ausrede, das mädchen war doch selber schuld, warum blieb sie denn in der wohnung? ich finde es unmöglich, wenn der mob mit diesem alten scheiß daher kommt.

      • Aristobulus schreibt:

        …ja, durch die öde Floskel “…der Mob loskeift” manövriert sich derdiedas Anyone ohnehin selber aus.
        Erstaunlich auch, dass da so gern mit irgend einem Lebenswandel gewedelt wird, wenn eine Frau vergewaltigt wurde. Irgendwas gegen die findet man schon.
        - Soll Vergewaltigung aosl sowas wie Sühne sein?! Eine Strafe für Fehlverhalten?! Wie schmierig denkt so jemand

        • Dadi Lum schreibt:

          Erstaunlich ist, daß in solchen Fällen dem Angeklagten sein Lebenswandel permanent unkrititsch vorgehalten wird “Grobian”, “vorbestarft”, “Gewalttäter”, aber die Frage nach dem Lebenswandel der Klägerin als “schmierig” dargestellt wird.

          Als ob nicht beides für das vollständige Bild der Situation eine Rolle spielen würde, insbesondere, wenn bloß Aussage gegen Aussage steht und es offenbar (außer der einen Aussage) keinerlei Indizien für eine Vergewaltigung gibt.

          (Vielleicht war es ja auch eine. Aber aus den gegeben Informationen kann man das nun mal nicht herauslesen.)

  20. etwasanderekritik schreibt:

    Das Mädchen hat Mut gehabt ihn anzuzeigen, das verdient Respekt. Dieses Urteil ist schlechter Signal an die zukünftige Opfer!

  21. Roland Tluk schreibt:

    Es gibt 3 Angstreaktion: Flucht, Agression oder Erstarrung.

    Die Richterin ist abscheulich.

    • Dadi Lum schreibt:

      Nicht jede Flucht, nicht jede Aggression, nicht jede Erstarrung ist Folge von Angst.
      Selbst wenn wäre nicht Angst Beweis für ein Verbrechen.
      EIn Urteil über die Abscheulichkeit der Richterin ist logisch nicht herleitbar.

  22. Heike schreibt:

    Deutschland schafft sich halt ab!Solche Urteile sind wirklich zum kotzen!!!

    Wie wärs mal mit einer Demonstration(am besten jeden Tag)gegen solche Urteile vor der Haustür der Richter/Richterinnen.Oder Boykott.Wäre ich Bäcker würde ich solchen Leuten keine Brötchen verkaufen.

  23. Gast schreibt:

    Gibts jetzt auch schon in, in meinen Augen, eher sachlichen und guten Blogs billige Polemik im Stile der 4 Großbuchstaben?

    Die WAZ schriebt heute erneut über den Fall und zitierte eine Meldung der Richterin im Namen des Gesetzes, wonach das Urteil “juristisch korrekt” sei.
    Es gibt nunmal im deutschen Recht einen Unterschied zwischen moralisch und juristisch falschem Verhalten.
    Wenn das Opfer selbst die Straftat hätte verhindern können, wenn es einfach gegangen wäre, so bewegt sich dieser Dreck(gut, ich möchte auch mal B**D-artig schreiben) juristisch in einer (sehr dunklen) Grauzone.

  24. Karl Eduard schreibt:

    Man sollte nicht vergessen, daß eine Frau so gerichtet hat. Nicht ein Mann. Man stelle sich aber mal vor, ein Mann hätte so gerichtet. ach Du meine Güte, der wüßte gar nicht mehr, wohin er fliehen sollte, verfolgt von aufgebrachten Feministinnen. Und natürlich zu Recht.

    • Dante schreibt:

      Man sollte nicht vergessen, daß eine Frau so gerichtet hat. Nicht ein Mann. Man stelle sich aber mal vor, ein Mann hätte so gerichtet. ach Du meine Güte, der wüßte gar nicht mehr, wohin er fliehen sollte, verfolgt von aufgebrachten Feministinnen.

      Und Ihr Kommentar liefert direkt einen möglichen Grund dafür, dass die Richterin den Kerl freigesprochen hat: Bloß nicht den Eindruck einer Diskriminierung von Männern entstehen lassen, bloß nichtd en Eindruck erwecken, man lasse sich statt von juristischem Sachverstand von weiblicher Solidarität und der Überzeugung leiten,dass Männer Schweine sind!
      Als Mann hat man es da leichter, da kann man entweder sagen “ich bin selbst Mann und kenne meine Pappenheimer”.
      Ich für meinen Teil hätte in einem anderslautenden Urteil nicht ein Zeichen für Vorurteile gegen Männer im allgemeinen gesehen, sondern allenfalls ein Zeichen für “Vorurteile” gegen drogenabhängige Männer, die bereits unter Beweis gestellt haben, dass sie vor Gewalt gegen Frauen keinesfalls zurückschrecken, und sich zudem einen “Harem” (ich weiß, das ist jetzt etwas übertrieben) von ihnen hörigen Frauen halten – anders ausgedrückt, ein Zeichen für gesunden Menschenverstand.

    • Aristobulus schreibt:

      Klar kam da nun ein Hieb auf irgend Feministinnen durch den sattsam bekannten Engelgleichen. Sonst haut er gern auf Juden ein, die ihm nur wegen ein bisschen Holocaust das Geld aus der Tasche ziehen, egal, ob’s zum Thema passt. Hier passt es noch viel weniger, also haut er auf Feministinnen.

      Der Typ hatte wohl mal so was wie Fantasie, aber jetzt hat er bloß noch fantastische Ressentiments. Wohl bekomm’s.

  25. Dadi Lum schreibt:

    Das klingt erstmal scheußlich, aber man weiß so wenig über den Fall.

    Ich meine: Wie kommt das Mädel da überhaupt in die Wohnung, offenbar wurde sie ja nicht entführt. Offensichtlich hat sie sich nicht gewehrt. Hat sie danach geweint, ist sie zusammengebrochen, gibt es irgendwelche Anzeichen psychischen Schadens? Wir wissen es nicht.

    Wer hat geklagt? Ihre Eltern? Ihre beste Freundin? Ihr anderer 31-jähriger Freund der mit ‘Vergewaltiger’ um den örtlichen Drogenhandel kämpft? Wir wissen es nicht.

    Wir wissen nichts. Aber klar muß sein: Wenn Aussage gegen Aussage steht und es keinerlei Beweise gibt, dann gilt im Strafrecht: Im Zweifel für den Angeklagten.

    Sonst könnte ja in Zukunft jeder Sexualpartner seinen Gegenpart wegen Vergewaltigung anzeigen mit der Begründung, irgendwann mal “Ich will das nicht” genuschelt zu haben und sich sonst passiv verhalten zu haben.

    31-jähriges Arschloch, 15-jähriges Mädel. Ich kann nachvollziehen, was hier in den Köpfen abläuft und das zeigt, daß Kommentatoren ein gesundes Menschenempfinden haben. Aber eben kein gesundes Rechtsempfinden, denn wer sich hier definitiv äißert, tut das ohne die notwendigen Informationen.

    • Aristobulus schreibt:

      Dadi Lum,
      wieso rückt eigentlich bei solchen Prozessen IMMER (immer!) das zweifelhafte Vorleben, das zu tadelnde Verhalten und das fehlerhafte Betragen der vergewaltigten Frau (“Mädel”?!, na welch ein Neutrum mal wieder) in den Mittelpunkt des Interesses?
      Sind da Voyeurismus und bissele Lust am Fingerzeigen im Spiel? Gesundes Rechtsempfinden sicher nicht. Nix Gesundes in Ihrem Kommentar.

  26. SomaRiot schreibt:

    Nur kurz und ganz allgemein: Es ist schlicht unmöglich, sich allein aus Presseberichten ein seriöses Urteil über ein einzelnes Strafgerichtsurteil zu bilden. Häufig werden Pressemitteilungen von einer Beteiligtenseite herausgegeben, die verständlicher- und legtimerweise deren Sicht darstellt. Dies wird dann häufig unkritisch übernommen, auch weil die meisten Journalisten zu wenig vom Rechtssystem verstehen, um dies selbst beurteilen zu können. Bei zehntausenden Strafprozessen im Jahr in Deutschland ist es im Übrigen völlig fehl am Platz, gerade bei Fällen, in denen es mehr auf eine Bewertung eines Sachverhalts ankommt, als auf Rechtsfragen, in irgendeinerweise auf allgemeine Tendenzen zu schließen. Es lässt sich auch nicht vermeiden, dass es Fehlurteile gibt. Hiergegen gibt es aber Rechtsmittel.

    • nic.schooldyk schreibt:

      Oja, RECHTSMITTEL ! Die junge Frau hat bestimmt ein paar Tausender rumliegen, fuer den Rechtsanwalt, der dann zum LG geht (wo ja bekanntlich Anwaltspflicht ist – genauso wie i. S. ‘Revision’). Wenn nicht, dann bleibt ihr ja die Hoffnung auf Prozesskostenhilfe. Die stirbt zuletzt – die ‘Hoffnung’, meine ich. Mit “keine Aussicht auf Erfolg” wird die Prozesskostenhilfe dann abgelehnt werden, zumal die junge Frau den Prozesskostenhilfeantrag hoechstwarscheinlich genau bei DEM Gericht stellen muss, deren Urteil hier in Frage steht und angefochten werden soll…….noch Fragen ???

      Hiermit (wieder mal) ein sinngemaesses Zitat. ………dieses verbrecherische (?) System hat den baldigen Untergang verdient und jeder, der es ‘Rechtsstaat’ nennt, sollte auf seinen Geisteszustand untersucht werden……….

    • Dante schreibt:

      Natürlich kann man sich als Zeitungsleser nur ein mehr oder weniger vorläufiges Urteil bilden, eben aufgrund dessen, was man über den Fall zu wissen glaubt. Das ist aber nicht weiter schlimm, denn dieses ‘Urteil’ ist nur eine Meinung, die weder irgendjemanden ins Gefängnis bringen noch auf freien Fuß setzen kann.
      Was mir an diesem Fall aufstößt, ist nicht so sehr die Tatsache, dass der Mannaufgrund der dünnen Beweislage nicht verurteikt werden konnte, sondern die von der Richterin – meines Wissens – vertretene auffassung, ein “nein, ich will nicht” genüge nicht, um dem Gegenüber das eigene Nicht-Einverständnis zu signalisieren.
      Und das in einer Situation, in der ernsthafte Gegenwehr nicht nur aussichtslos, sondern lebensgefährich sein kann!
      Bei Raubüberfällen soll man doch schließlich auch nicht ‘den Helden spielen’.

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