Die aktuelle Kölner Stadtordnung ist laut Stadtdirektor Guido Kahlen „ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau: Weniger und einfachere Regelungen machen den Kölnerinnen und Kölnern übersichtlicher und deutlicher klar, was in Köln erlaubt ist und was aus gutem Grund eben nicht.“
Zu den Dingen, die den Kölnerinnen und Kölnern klargemacht werden müssen, gehören: Abfall gehört nicht auf die Straße (§ 3), an Häuserwände wird nicht gepinkelt (§ 11), Hundescheiße lässt man nicht auf dem Gehweg liegen (§ 4) und das Autofahren auf Spielplätzen sollte unterlassen werden (§ 22).
Es sind sogar ein paar Regeln dabei, die selbst mir erst deutlich und klar gemacht werden mussten. Ich wusste zum Beispiel nicht, dass jedes bebaute Grundstück in Köln dazu verpflichtet ist, eine Hausnummer gut sichtbar an die Außenfassade anzubringen. Sogar der Kölner Dom muss eine Nummer haben. Domkloster 4. Zur 1 hat es nicht gereicht! Ich habe die Hausnummer mal fotografiert:
Ich wusste auch nicht, dass nach einer Umnummerierung eines Grundstücks die alte Hausnummer für eine Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden darf, sie jedoch ungültig zu kennzeichnen ist, dabei aber lesbar bleiben muss. Besonders aber gefällt mir § 11 Absatz 1c der Kölner Stadtordnung. Dort wird folgendes verboten:
„Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum (z.B. Verunreinigungen, Grölen, Belästigung von Personen, Gefährdung Anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen).“
Alkoholisiertes Grölen geht also nicht mehr in Köln. Großartig! Die Kölner Stadtordnung verbietet somit den Karneval! Ausgerechnet in Paragraf 11! Und das auch noch in Absatz 1c wie carne vale. Na dann, Kölle Alaaf!
Es gibt auch Paragraphen in der Kölner Stadtordnung, die ich überhaupt nicht verstehe. Paragraph 32 Absatz 3 zum Beispiel, dort steht:
„Das Erstellen von gewerblichen Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen in öffentlichen Anlagen, außer zu privaten Zwecken, bedarf ebenfalls einer Genehmigung durch die Stadt Köln.“
Soll das heißen, ich hätte die Hausnummer des Kölner Doms gar nicht fotografieren dürfen ohne vorherige Genehmigung der Stadt? Komm ich jetzt in den Klingelpütz? Und was ist mit der gewerblichen und freien Presse? Darf sie Bilder und Aufnahmen im öffentlichen Raum Kölns machen oder braucht sie vorher auch eine Genehmigung? Gilt die Pressefreiheit noch in Köln trotz neuer Stadtordnung? Was ist mit gewerblichen Kameramännern, die von Brautpaaren bezahlt werden, die Hochzeit vor dem Rathaus zu filmen? Brauchen sie jetzt auch eine Genehmigung? Laut Paragraph 32 ja!
Und was ist eigentlich mit Street View? Muss sich Google auch an die Kölner Stadtordnung halten? Was wenn das nächste Mal der Street View Kamerawagen durch Köln fahren möchte? Darf der das? Was, wenn sich Google nicht an die Kölner Stadtordnung hält?
„Straßenmusik und -schauspiel darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden. Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde ist spielfrei zu halten. Nach jeder Darbietung ist der Standort so zu verändern, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist; der neue Standort muss mindestens 200 Meter entfernt sein.“
Die Kölner Stadtordnung verbietet 30 Minuten pro Stunde jede Form der schauspielerischen und musikalischen Kunstdarbietung im öffentlichen Raum? Ich möchte hier ja nicht die ganz große Kiste aufmachen, aber findet die Stadt Köln dieses Verbot nicht ein bißchen, wie soll ich sagen, verfassungswidrig? Wir haben es hier schließlich mit einem massiven Einschnitt in die Kunstfreiheit zu tun.
Ich spiele regelmäßig auf den Plätzen Kölns Ausschnitte von Heinrich Heines „Deutschland. Ein Wintermärchen“. Nicht selten beginne ich um 17:30 Uhr vor dem Kölner Dom. Ist das jetzt verboten? Was ist mit all den Kostümführungen in Köln, mit den Nachtwächtern und Henkern, die schauspielerisch durch Köln führen? Sind sie jetzt auch alle in der zweiten Hälfte jeder Stunde verboten? Was ist mit Kompositionen, die länger sind als 30 Minuten? Sind sie verboten? Laut Paragraf 9 ja! Gustav Mahler kann auf den Straßen Kölns jetzt einpacken!
Was ist mit den lebenden Statuen? Dürfen sie überhaupt noch von 14:30 Uhr bis 15 Uhr still stehen?
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