Gestern wurde ich auf dem Neumarkt in Köln vom Roten Kreuz mit der Bitte angesprochen, Blut zu spenden. Ich antwortete: „Gerne würde ich Blut spenden, aber es ist mir verboten.“ Die Frau vom Roten Kreuz schaute mich merkwürdig an. „Ich bin kein Zeuge Jehova“, fügte ich schnell zu, „nicht das Sie das denken. Das Gesetz Deutschlands verbietet es mir!“
Tatsächlich, es die deutsche Rechtsprechung, die mir das Spenden von Blut verbietet. Der Grund: Ich habe vor über zwölf Jahren Menschen geliebt, die ich besser nicht geliebt hätte, um jetzt im Sinne der deutschen Rechtsprechung reines Blut zu haben. Es waren Männer! Ich habe zwar nie promiskuitiv gelebt, meine Sexualpartner sind mehr als überschaubar und seit über zwölf Jahren lebe ich einer treuen Partnerschaft mit meiner wunderbaren Ehefrau; aber schon ein schwuler Geschlechtsverkehr im Leben reicht, um im Sinne der deutschen Gesetze unreines Blut zu haben. Ich habe Blutgruppe 175! Meine Ehefrau lebte vor mir übriges in einer langen Beziehung mit einer Frau. Somit ist auch ihr Blut unerwünscht.
Meine Frau und ich sind in den Augen der deutschen Rechtsprechung eine HIV-Risikogruppe. Es ist nämlich für die deutsche Rechtsprechung egal, ob jemand safer Sex praktiziert oder in einer treuen Sexualpartnerschaft lebt, wer schwul oder lesbisch ist, hat unreines Blut – Risikogruppe eben. Es geht schließlich um die Sicherheit. Wie immer ist es die Sicherheit, die vorgeschoben wird, um klare Diskriminierung zu rechtfertigen. Es könnte ja danach gefragt werden, ob man in einer geschlossenen Sexualbeziehung steht, ob es häufig wechselnde Sexualpartner gibt oder ob safer Sex praktiziert wird, aber nein, wichtig ist nur eins: „Bist du schwul, oder was?“
Dabei bin ich sogar bereit, eine Rasterfahndung zu akzeptieren, die vorsieht, dass das Blut von Schwulen und Lesben gesondert und besonders geprüft wird, aber nur wegen der sexuellen Orientierung gleich das Blut zu verurteilen, das geht gar nicht. Rasterfahndung ist das Fahnden nach bestimmten Personen aufgrund besonderer Merkmale. Schon das finde ich problematisch. Aber die momentane Rechtsprechung fahndet nicht aufgrund besonderer Merkmale, sie urteilt aufgrund besonderer Merkmale. Das ist reine Diskriminierung! Mit der gleichen perversen Logik könnte man allen Muslimen das Fliegen verbieten, alles natürlich mit dem Hinweis auf die Sicherheit, stellt diese Religion doch eine besondere Risikogruppe in Sachen Flugzeugterrorismus dar.
Das Rote Kreuz weißt regelmäßig darauf hin, dass nicht genug Blut gespendet wird. Überall fehlt es an Blut. Durch die Adern vieler treu und safe lebender Homosexueller fließt Blut, das dringend gebraucht wird und gerne gespendet werden würde, aber die deutsche Rechtsprechung erlaubt es nicht. Es ist Blut von Menschen, die aufgrund ihres Lebensstils eigentlich keine Risikogruppe darstellen, aber für die deutsche Rechtsprechung sind sie eine Risikogruppe, nur weil sie homosexuell sind.
Die deutsche Rechtsprechung verweigert somit die Annahme dringend benötigten und guten Bluts, nur aufgrund unbegründeter Diskrimierung. Eine Hilfe zu verweigern, die angeboten wird und bedenkenlos angenommen werden könnte, nenne ich unterlassene Hilfeleistung. Die deutsche Rechtsprechung macht sich somit mit ihren Vorurteilen in meinen Augen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig! Es wird Zeit, dass mal jemand wegen unterlassener Hilfeleistung klagt!