Frauen müssen draußen bleiben!

Es gibt muslimische Männer, die glauben, dass sie keine nackten oder halbnackte Frau sehen dürfen. Jetzt hat ein Verein eine Lösung gefunden, wie dieser Glauben mit dem Wunsch, ein Schwimmbad zu besuchen, in Einklang gebracht werden kann. Der Arab Nil-Rhein Verein hat kurzerhand ein ganzes Hallenbad angemietet. Einmal pro Woche bietet dieser Verein nun in einem Mainzer Hallenbad ausschließlich Männerschwimmen an, aber auch Nicht-Muslime sind willkommen, nur männlich müssen sie sein!

Um eins von Anfang an klar zu machen: Wäre das Hallenbad in privater Trägerschaft, hätte ich mit der ganzen Angelegenheit kein Problem. Private Unternehmen haben meiner Meinung nach das Recht, ihr Produkt so zu vermarkten und zu verkaufen, wie sie es für richtig halten. Sie können meinetwegen reine Frauen- oder Männertage anbieten, dürfen Schwulensaunas organisieren, wo nur Homesexuelle Willkommen sind und meinetwegen auch Schwimmtage nur für Scientologen anbieten. Ist mir alles egal. Es gibt sogar ein Bad, in dem nur Männer Zutritt haben, deren Schwänze im erigierten Zustand länger sind als achtzehn Zentimeter. Gibt es alles! Ich habe damit kein Problem. Ich gehe halt einfach nicht hin!

Bei dem Mainzer Hallenbad jedoch handelt es sich um ein städtischen Hallenbad! Es wird somit von dem Steuergeld der Allgemeinheit finanziert. Die Allgemeinheit hat sich aber im Umgang mit ihren Gelder eine Verfassung gegeben, die eindeutig sagt:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (…) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das Finanzieren oder Unterstützen von Männerschwimmen durch Steuergelder ist somit verfassungswidrig!

Gleiches gilt übrigens auch für Frauenschwimmen. Ein von der Allgemeinheit finanziertes Hallenbad darf einfach nicht die Türe vor Menschen schließen mit der Begründung, sie seien Männer und dies dann auch noch mit dem möglichen Fehlverhalten anderer Männer begründen. Ein Mann darf ebensowenig als potentieller Vergewaltiger behandelt werden, nur weil die meisten Vergewaltiger Männer sind, wie ein Moslem nicht als potentieller Terrorist behandelt werden darf. Genauso gilt: Ein Mensch ist keine Gefahr für einen Mann nur weil er eine Frau ist und zudem spärlich bekleidet. Das Mainzer Hallenbad behandelt aber Frauen jetzt als eine Gefahr und ruft jeden Freitag Abend aus: „Frauen müssen draußen bleiben!“

Warum nur ist es der Stadt Mainz so leicht gefallen, diesen offenkundig Verfassungsbruch nicht nur zu begehen, sondern ihn nicht mal als solchen zu erkennen? Die Antwort ist recht einfach. Der deutsche Staat ist bei einer Religion eben besonders nachsichtig: dem Christentum!

Irgendwie haben es die großen offiziellen christlichen Kirchen geschafft, dass der deutsche Staat ihre Ideologie nicht nur toleriert, sondern sogar unterstützt und finanziert, selbst dort, wo massive Verfassungsbrüche begangen werden. Kindergärten und Krankenhäuser zum Beispiel, die zu hundert Prozent von Steuergeldern finanziert werden, dürfen Angestellte entlassen, wenn sie homosexuell sind, in „wilder Ehe“ leben oder der christlichen Kirche den Rücken kehren! Die Allgemeinheit zählt somit die ganze Zeche, aber die Kirche legt die Ideologie fest, selbst wenn sie verfassungswidrig ist. Der Staat treibt zudem Kirchensteuer ein und macht sich so zum Handlanger für religiöse Betriebe wie der Katholischen Kirche, die einige Berufe nur für Männer ausschreibt (zum Beispiel Priester).

Nicht das man mich falsch versteht. Die Katholische Kirche darf glauben, woran sie will. Sie kann meinetwegen behaupten, Homosexualität sei eine Sünde und manch ein gestriger Katholik soll ruhig auch in seinen Messen für Muslime und Juden beten, weil sie angeblich den falschen Glauben haben. Kirchen haben das Recht, ihren Glauben so zu leben, wie sie es für richtig halten, aber wenn sie sich dabei nicht an die Verfassung halten, dürfen sie für ihre Religionsausübung keinen Cent Steuergeld bekommen!

Solange die staatliche Trennung zwischen christlichen Kirchen und Staat nicht konsequent durchgeführt wird, darf es uns nicht wundern, wenn irgendwann auch der deutsche Staat die Einhaltung der Sharia subventioniert.

Die christlichen Kirchen rechtfertigen ihren Sonderstatus in Deutschland übrigens mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, bei dem viele christliche Kirchen enteignet wurden. Sie argumentieren, der deutsche Staat habe eine Pflicht zur Wiedergutmachung für die Taten von 1803.

„Ich aber sage Euch“, wenn ich in diesem Fall mal Jesus zitieren darf, wenn die Wiedergutmachung für den Reichdeputationshauptschluss vor über zweihundert Jahre nur in Form einer bereits über sechzig Jahren währenden Tolerierung und Unterstützung von permanenten Verfassungsbrüchen geschehen kann, dann ist Deutschland mit dem Holocaust wahrlich günstig weggekommen. Das Jammern mancher Christen wegen des Reichspeputationshauptschluss‘ ist mindestens genauso albern wie das Jammern mancher Muslime wegen der Kreuzzüge. Vorbei ist vorbei! Deutschland hat jetzt eine demokratische Verfassung. Danke, liebe Alliierte.

Es wäre schön, wenn alle aufhören könnten, unsere Verfassung auszuhöhlen, nur weil irgendeine Gemeinschaft glaubt, sie wäre irgendwann vor Jahrhunderten mal zu kurz gekommen!

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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