Darf ich bald Blut spenden?

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Im März 2013 wurde ich auf dem Neumarkt in Köln vom Roten Kreuz mit der Bitte angesprochen, Blut zu spenden. Ich antwortete: „Gerne würde ich Blut spenden, aber es ist mir verboten.“ Die Frau vom Roten Kreuz schaute mich merkwürdig an. „Ich bin kein Zeuge Jehova“, fügte ich schnell zu, „nicht das Sie das denken. Das Gesetz verbietet es mir!“

Tatsächlich, es die deutsche und europäische Rechtsprechung, die mir das Spenden von Blut verbietet. Der Grund: Ich habe in der Vergangenheit Menschen körperlich geliebt, die ich besser nicht geliebt hätte, um jetzt im Sinne der deutschen Rechtsprechung reines Blut zu haben. Es waren Männer. Ich habe zwar nie promiskuitiv gelebt, meine Sexualpartner sind mehr als überschaubar und seit über zwölf Jahren lebe ich einer treuen Partnerschaft mit meiner wunderbaren Ehefrau; aber schon ein schwuler Geschlechtsverkehr im Leben reicht, um im Sinne der deutschen Gesetze unreines Blut zu haben. Ich habe Blutgruppe 175! Meine Ehefrau lebte vor mir übriges in einer langen Beziehung mit einer Frau. Somit ist auch ihr Blut unerwünscht.

Meine Frau und ich sind in den Augen des Gesetzes eine HIV-Risikogruppe. Es ist nämlich für das Gesetz egal, ob jemand safer Sex praktiziert oder in einer treuen Sexualpartnerschaft lebt, wer schwul oder lesbisch ist, hat unreines Blut – Risikogruppe eben.

„Es geht schließlich um die Sicherheit.“

Wie immer ist es die Sicherheit, die vorgeschoben wird, um Diskriminierung zu rechtfertigen. Es könnte ja danach gefragt werden, ob man in einer geschlossenen Sexualbeziehung steht, ob es häufig wechselnde Sexualpartner gibt oder ob safer Sex praktiziert wird, aber nein, wichtig ist nur eins: „Bist du schwul, oder was?“

Dabei bin ich sogar bereit, eine Rasterfahndung zu akzeptieren, die vorsieht, dass das Blut von Schwulen und Lesben gesondert und besonders geprüft wird, aber nur wegen der sexuellen Orientierung das Blut zu verurteilen, ist inakzeptabel.

Das Rote Kreuz weißt regelmäßig darauf hin, dass nicht genug Blut gespendet wird. Überall fehlt es an Blut. Durch die Adern vieler treu und safe lebender Homosexueller fließt Blut, das dringend gebraucht wird und gerne gespendet werden würde, aber das Gesetz erlaubt es nicht. Es ist Blut von Menschen, die aufgrund ihres Lebensstils eigentlich keine Risikogruppe darstellen, aber für die deutsche Rechtsprechung sind sie eine Risikogruppe, nur weil sie homosexuell sind.

Eine Änderung der Richtlinien ist nach Angaben der Bundesärztekammer derzeit aufgrund der europäischen Rechtslage nicht möglich. Die europäische Rechtslage verweigert die Annahme dringend benötigten Bluts, nur aufgrund unbegründeter Diskrimierung. Eine Hilfe zu verweigern, die angeboten wird und bedenkenlos angenommen werden könnte, nenne ich unterlassene Hilfeleistung. Vielleicht sollte mal wer Europa auf unterlassene Hilfeleistung verklagen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagt:

„Die Risikominimierung bei Blutspenden muss auf rationaler Gefährdungsanalyse statt auf Vorurteilen basieren. In diesem Sinne ist eine Überprüfung der Praxis geboten.“

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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