Charlotte Knobloch darf Abraham Melzer einen „berüchtigten Antisemiten“ nennen

Der Verleger Abraham Melzer ist mit seiner Klage gegen die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch, gescheitert. Somit ist es Charlotte Knobloch nicht verboten zu behaupten, Melzer sei „für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“.

Der Weg zu dieser Entscheidung war nicht ganz unholprig, denn am 30. November 2016 erließ das Landgericht München eine einstweilige Verfügung, die es Charlotte Knobloch unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro oder 6 Monaten Haft untersagte, die Aussage erneut zu tätigen. Sie hatte diesen Satz zuvor in einer nicht-öffentlichen E-Mail vom 23. September 2016 an den katholischen Sozialverband KKV Hansa und an das Erzbistum München und Freising geschrieben, da Melzer in Räumen des Verbands über den „hierzulande hysterisierten Antisemitismusvorwurf“ sprechen wollte. Da der Verband nach dem Erhalt des Schreibens seine Zusage zurückzog, klagte Abraham Melzer und bekam in erster Instanz Recht. Abraham Melzer war über diese Entscheidung so erfreut, dass er mir schrieb: „Ja, ich habe ihr das Maul gestopft und manch anderen auch. Es war auch höchste Zeit. Meinen Sie nicht auch? Oder wollen Sie, dass nur eine kleine Gruppe von Zionisten in unserem Land bestimmen darf wer Antisemit ist?“

In einer anderen Mail erklärt er mir: „Da sieht man wie dumm, oberflächlich und widerlich manche Politiker sind. Volker Beck, der Oberzionist, interpretiert das Urteil gegen Knobloch, wie ein Kind im Kindergarten: Antisemitismus soll man, darf man und muss man kritisieren, nur was Antisemitismus ist und wer ein Antisemit ist bestimmen nicht mehr Knobloch und Volker Beck, oder Broder und Buurmann.“

Es war nicht das erste Mal, dass Abraham Melzer mir schrieb. Zu den wunderbaren Zeilen, die er mir schon geschrieben hat, gehören: „Sie sind ein dummer Hetzer, der keine Ahnung hat, was er schreibt.““Wundert mich, dass ein Arsch wie Sie das Wort „Salam“ benutzt.“

Abraham Melzer konnte seine Freude über die Entscheidung vom 30. November 2016 nicht verbergen. Er schrieb: „Ich freue mich. Frau Knobloch soll nur weitergehen, meinetwegen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Genau das wollen wir, dass endlich das höchste europäische Gericht Leuten wie Ihnen und Knobloch und allen anderen das Maul stopft. Sie sind sowieso ein kleines Licht und wer interessiert sich schon für Sie? Sie können brüllen, beleidigen und auch noch kotzen, wen kümmert es?“

Charlotte Knobloch ist weitergegangen.

Die Kammer des Landgerichts hat nun entschieden. Im Verkündungstermin erklärte die Vorsitzende, Petra Gröncke-Müller, Knoblochs Anwalt hätte durch weiteren Sachvortrag ausreichende Gesichtspunkte dafür benennen können, „dass sie den Kläger als für seine antisemitischen Äußerungen berüchtigt beurteilen konnte“. So sei Melzer zum Beispiel bei einer Konferenz aufgetreten und habe dort unter anderem über Ausschreitungen gesprochen, bei denen die Parolen „Jude, Jude, feiges Schwein“, „Scheiß Juden, wir kriegen euch“ oder „Juden ins Gas“ skandiert worden waren. Melzer nannte das in einer Rede „eine durchaus verständliche Reaktion, für die sich keiner entschuldigen muss“.

Dies konnte auch Petra Gröncke-Müller nicht mehr ignorieren und gab Charlotte Knobloch Recht. Dabei ist die Kammer der Richterin bekannt für ihre abenteuerlichen Definitionen, wenn es um Antisemitismus geht. Am 8. Oktober 2014 definierte die Kammer Antisemitismus wie folgt: ‚Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt, und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.'“

Die Definition präsentierte sie bei der Hauptverhandlung zwischen Jutta Ditfurth und Jürgen Elsässer. Der Herausgeber des verschwörungstheoretischen Magazins Compact klagte damals gegen Jutta Ditfurth, weil sie ihn am 16. April 2014 in einem Interview der Sendung Kulturzeit auf 3sat einen „glühenden Antisemiten“ genannt hatte. Elsässer erklärte vor Gericht, dies sei „eine substanzlose Schmähung“ und ein “Killerargument”, formuliert in der Absicht der „Existenzvernichtung“, da niemand bereit sei, mit einem “glühenden Antisemiten” zusammenzuarbeiten. Killen und vernichten, darunter macht es Jürgen Elsässer nicht:

“Einen Deutschen einen Antisemiten zu nennen, ist die größte denkbare Diffamierung, denn sie assoziiert Rassenhass, Massenmord, Auschwitz (…) Antisemit – das ist ein Killerwort. An wem es klebt, der ist gesellschaftlich und politisch geächtet.”

Die Richterin folgte Jürgen Elsässer und definierte, Antisemit sei man nur, wenn man sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht. Sie kam zum Schluss, der Begriff „glühender Antisemit“ läge „jenseits des Hinnehmbaren“ und fügte hinzu: „Es ist ein Totschlagargument. Wer sich so bezeichnen lassen muss, steht in einer Ecke, aus der er nicht mehr rauskommt.“

Zwei Jahre erklärte sie in der einstweiligen Verfügung gegen Charlotte Knobloch, ihre Worte seien zwar keine Schmähung aber „eine Beleidigung im Sinne von Paragraph 185 StGB und eine Beschreibung, die geeignet ist, das Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers in erheblicher und weitgehender Weise zu verletzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade vor dem Hintergrund der Verbrechen der Nazidiktatur und des Holocaust sowie des hierdurch geprägt Lebenslauf beider Parteien die Charakterisierung des Verfügungsklägers als ein Mensch jüdischer Herkunft, der für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt ist, in besonderer Weise geeignet ist, den so bezeichnenden herabzuwürdigen und in seiner Ehre zu verletzen.“

Die Richterin erklärte, die „Beklagte hat lediglich eine Äußerung aus dem Jahr 2009 vorgetragen, die vor der streitgegenständlichen Äußerung erfolgte und die sie berechtigterweise als antisemitisch einstufen durfte“ und daher „kann nicht auf ein hierfür Berüchtigtsein des Verfügungsklägers geschlossen werden, zumal die Äußerungen zeitlichen weit auseinanderfallen.“

Die Richterin hatte somit erklärt, Abraham Melzer habe zwar antisemitische Äußerungen getätigt, aber er sei dafür nicht berüchtigt, da genug Zeit zwischen den Aussagen läge. Diese Antisemitismusdefinition von Petra Grönke-Müller deckt sich mit der Definition, die Diether Dehm einst von der Partei Die Linke wagte:

“Der Antisemitismus wurde das, was er wirklich ist: Eine massenmordende Bestie. Und deswegen dürfen wir nicht zulassen, dass man den Begriff des Antisemitismus für Alles und Jeden inflationiert. Antisemitismus, das ist Massenmord! Und es gibt überhaupt keinen Anlass, wenn mein Kollege und Freund Rolf Becker hier spricht, wenn von irgendeiner Seite dazwischengepöbelt wird Antisemitismus. Antisemitismus ist Massenmord und muss dem Massenmord vorbehalten bleiben!”

In Deutschland beginnt Antisemitismus erst mit der Vergasung von 6 Millionen Juden. Alles darunter ist eine Ordnungswidrigkeit! Nun aber hat die Richterin wenigstens erklärt, dass es einen Menschen dann doch zu einem „berüchtigten Antisemiten“ macht, wenn er die Forderung nach der Vergasung von Juden als „durchaus verständliche Reaktion“ bezeichnet.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen ist das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht möglich. (Az. 25 O 1612/17)

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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