Blickt überhaupt noch irgendwer durch die aktuellen Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus‘ durch oder muss man dafür studiert haben? Apropos studieren, am 29. März 2021 schrieb eine Studentin der Universität zu Köln eine Mail mit dem Betreff „Verlängerung Bibliotheksausweis“ an die Kölner Universitätsbibliothek:
„Da die Stadt Köln den Notbremsen-Lockdown am 29. März vollzogen hat, sind Bibliotheken auch wieder geschlossen, oder? Ist daher das Ausstellen eines neuen Bibliothekausweises auch online möglich? Meine Daten haben sich nicht verändert, ich müsste nur lediglich von kostenfrei auf kostenpflichtig umgestellt werden. Vielen Dank und Ihnen alles Gute.“
Die Antwort kam prompt:
„Wir sind keine Bibliothek der Stadt Köln, sondern gehören zur Universität zu Köln. Somit sind wir von der Regelung der Stadt Köln nicht betroffen. Die Umstellung kann nicht digital vollzogen werden, sondern muss vor Ort erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre USB Köln“
Was genau bedeutet diese Antwort? Gelten die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung in Köln nur für Einrichtungen der Stadt Köln? Ich bin verwirrt. Kann ich als Theaterbetreiber auch so argumentieren wie die Universitätsbibliothek? Kann ich mein Theater mit folgender Begründung wieder öffnen:
„Wir sind kein Theater der Stadt Köln, somit sind wir von der Regelung der Stadt Köln nicht betroffen.“
Tatsächlich unterscheidet sich die Öffnungspolitik der Universitätsbibliothek von der Stadtbibliothek. Auf der Homepage der Stadtbibliothek steht, dass die Einrichtung geschlossen ist:
„Alle Einrichtungen der Stadtbibliothek sind aufgrund behördlicher Vorgaben zur Zeit geschlossen.“

Auf der Seite der Universitätsbibliothek steht, dass die Einrichtung geöffnet ist:
„USB-Hauptabteilung: Mo-Fr, 9-20 Uhr und Sa, 9-15 Uhr. Höchstens 50 Personen dürfen sich gleichzeitig im Gebäude befinden.“

Ich wiederhole daher meine Frage: Blickt überhaupt noch irgendwer durch die aktuellen Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus‘ durch?