„Freiwilliger Kindesmissbrauch“

Eine neue Entdeckung der Polizei in Freiburg ist der „freiwillige Kindesmissbrauch“.

Als sich in der Nacht zum 25. Oktober 2013 in Freiburg ein 36-Jähriger in einem Imbiss mit elf weiteren Personen, darunter auch Kinder, verschanzt hatte und drohte, sich in die Luft zu sprengen, wollte die Polizei nicht direkt von einer Geiselnahme sprechen, da die Polizei nicht vollständig ausschließen konnte, ob sie freiwillig bei ihm seien.

Die Polizei in Freiburg weiß also nicht, ob sich manche Kinder nicht vielleicht freiwillig von dem Onkel in die Luft sprengen lassen. Manche Pädophile sind sich schließlich auch sicher, dass die Kleinen das alles total freiwillig machen. Wird somit die Floskel, „es sei denn, die Kinder tun es freiwillig“, bald als Freiburger Floskel in die Geschichte eingehen? Wie wird dann wohl §1631 BGB aussehen? Vermutlich so:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Es sei denn, die Kinder tun es freiwillig.

§176 StGB sähe dann vermutlich so aus:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Es sei denn, das Kind tut es freiwillig.

Ich brech‘ ins Essen!

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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