Manchmal braucht es nur eine Person, die im richtigen Moment das Richtige tut, um Unrecht zu kippen. Keine Person verkörpert das mehr als Rosa Parks. Am 1. Dezember 1955 wurde Rosa Parks in Montgomery, Alabama verhaftet, weil sie sich geweigert hatte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen. Dies löste den Montgomery Bus Boycott aus, der als Anfang der schwarzen Bürgerrechtsbewegung in Amerika gilt.
Am 25. Juli 2014 fand in New York eine antiisraelische Demonstration statt. Mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ riefen Demonstranten indirekt zur Eliminierung Israels auf. Mit der Parole „Resistance is justified“ erklärten sie die Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung und den Missbrauch der palästinensischen Zivilbevölkerung als Schutzschild für Terroristen, deren erklärtes Ziel es es, so viele Juden wie möglich zu töten, als gerechtfertigt. Einige Demonstranten forderten sogar eine Intifada, also einen Krieg gegen Israel bis zu der Zerstörung.
Irgendwann wurde es einem Zuschauer am Straßenrand zu viel. Er rief mit Stolz und Solidarität „Israel“. Immer wieder rief er „Israel“. Wenn Einer seine Liebe zu Israel zeigen kann, dachte sich jemand, dann kann ich das auch. Schon riefen zwei Menschen „Israel“. Wenn zwei Menschen ihre Liebe zu Israel zeigen können, dachte sich ein Dritter, warum dann nicht auch ich? Schon riefen drei Menschen „Israel“. Und wenn es schon drei Menschen sind, warum nicht vier? Und wenn es dann vier Menschen sind, warum nicht mehr? Und mehr! Immer mehr Menschen schlossen sich der spontanen Liebeserklärung für Israel an und ihre Geschäfte zu. Sie gingen auf die Straße, um Israel zu unterstützen. Dabei riefen sie nicht zum Krieg gegen Palästinenser auf. Sie riefen keine Parolen des Hasses gegen Palästinenser. Sie ließen sich nicht vom Hass auf etwas leiten, sondern nur von der Liebe zu etwas. Irgendwann fingen Menschen auf der Straße an zu singen und tanzen. Das Lied „Am Israel Chai“ erklang auf den Straßen von New York: „Das Volk Israel lebt!“
Am 1. August 2014 fand vor dem Hamburger Hauptbahnhof eine Demonstration gegen Israel statt, auf der Parolen von “Kindermörder Israel” bis “Frauenmörder Israel” gebrüllt wurden. Irgendwann wurde es einem 54-jährigen Familienvater und CDU-Mitglied am Straßenrand zu viel. Er rief voller Stolz und Solidarität „Israel“. Als daraufhin eine Gruppe von gewalttätigen Demonstranten Anstalten machte, den Mann anzugreifen, schritt die Polizei ein. Sie nahm den Mann, der „Israel“ gerufen hatte, zur Seite und erklärten ihm, dass er mit seinem Rufen die Sicherheit gefährde und er damit aufhören solle, weil er sonst des Platzes verwiesen oder sogar in Gewahrsam genommen werden würde. Im Hintergrund wurde weiter „Kindermörder Israel“ gerufen.
Was wäre wohl geschehen, wenn die Polizei in Hamburg auch für New York tätig gewesen wäre? Vermutlich hätte sie 2014 in New York wie die Polizei 1955 in Montgomery gehandelt. Ob die Hamburger Polizei auch Rosa Parks des Platzes verwiesen hätte?
Es ist dramatisch, wenn die Polizei das Gefahrenpotential einer Demonstration so falsch einschätzt, dass nicht genug Beamte vor Ort sind, um die Grundrechte eines Bürgers zu sichern. Nirgendwo in Deutschland darf es No-Go-Areas geben für Menschen geben, die Israel lieben. In den Wochen vor der Demonstration in Hamburg war es bereits überall in Deutschland zu Ausschreitungen gekommen. Auf Demonstrationen im Vorfeld wurden Hakenkreuze gezeigt, Juden als feige Schweine bezeichnet, die vergast gehören und der Name „Adolf Hitler“ skandiert. Synagogen wurden angegriffen und jüdische Einrichtungen mit Parolen wie „Heil Hitler“ beschmiert.
In einer Zeit, in der auf deutschen Straßen Juden beleidigt und angegriffen werden und sich ein judenfeindlicher Mob organisiert, eine Demonstration gegen Israel mit weniger polizeilicher Sicherheit versehen wird als ein Fußballspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und dem 1. FC Köln, lässt das Land seine Juden im Stich!
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Die Antwort der Hambuger Polizei:
„Ihre Beschwerde vom 01.08.2014 wurde mir als Leiter des Polizeikommissariats 14 zur Beantwortung zugeleitet. Da Sie nicht persönlich in den Sachverhalt involviert sind, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich keine detaillierten Angaben zu betroffenen Personen machen.
Am 01.08.2014 kam es in der Zeit von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr zu einem angemeldeten und von der Versammlungsbehörde bestätigten Aufzug unter dem Tenor „Stoppt die Blockade von Gaza!“ In der Spitze nahmen an diesem Aufzug bis 500 Personen teil. Die Teilnehmer führten themenbezogene Transparente mit sich und skandierten Parolen wie: „Kindermörder – Israel“, „Frauenmörder – Israel“ und „Israel – Terrorist“. Auch wenn diese Parolen mich und die eingesetzten Polizeikräfte persönlich betroffen machen, unterliegen sie der freien Meinungsäußerung und sind nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht als volksverhetzend zu werten.
Gegen 15.30 Uhr bemerkten die eingesetzten Polizeikräfte im Bereich des Steintordamms eine männliche Person, die mehrfach „Israel“ in Richtung der Aufzugsteilnehmer skandierte und diese dadurch provozierte. Nur mit Mühe gelang es den eingesetzten Beamten und Ordnern aufgebrachte Teilnehmer in den Aufzug zurückzudrängen und einen Angriff gegen diese Person zu unterbinden. Der Person wurden weitere Rufe in Richtung der Aufzugsteilnehmer untersagt, um die Eskalation der Situation zu verhindern. Bei Nichtbefolgen wurde die Ingewahrsamnahme der Person angedroht.
Es ist unstrittig, dass die Rufe in Richtung des Aufzuges ebenso dem Recht der freien Meinungsäußerung unterliegen. Allerdings muss dieses Recht im Einzelfall zurückstehen, wenn es zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Tätlichkeiten zwischen Versammlungsteilnehmerin und der Polizei gekommen, weil der Rufer vor Angriffen auf seine Person hätte geschützt werden müssen. Um dieses zu verhindern, ist die Untersagung der „Israel“ Rufe, der Platzverweis bei Nichtbefolgung, letztlich aber auch die in Gewahrsam bei Nichtbefolgung erforderlich gewesen. Nachdem die Person von weiteren „Israel“ Rufen Abstand nahm, konnte der Aufzug über den angemeldeten Marschweg ohne Störungen beendet werden.
In der Hoffnung, Ihnen die polizeilichen Maßnahmen näher gebracht zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
M.S.
Polizeidirektor“
Da hat mir die Hamburger Polizeidirektor tatsächlich eine interessante polizeiliche Maßnahme näher gebracht. Wenn demnächst Schwulenfeinde in Hamburg demonstrieren, ist es Schwulen vor Ort der Demonstration vermutlich auch untersagt, sich zu küssen, da es sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Tätlichkeiten zwischen Versammlungsteilnehmern und der Polizei kommen würde, weil die Küssenden vor Angriffen geschützt werden müssen. Außerdem muss, wenn demnächst Nazis in Hamburg demonstrieren, jeder schwarze Mann aufhören, schwarz zu sein. Bleibt er schwarz, muss er in Gewahrsam genommen werden, um die Eskalation der Situation zu verhindern. Seine Hautfarbe provoziert nun mal.
Für die Hamburger Polizei sind nicht die Leute ein Problem, die sich von Israel provoziert fühlen, sondern jene, die mit Israel „provozieren“. Manchmal ist eben die pure Existenz von Israelsolidarität ein Problem und muss im Einzelfall bestraft werden, wenn es zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
Danke, Hamburger Polizei, ich habe verstanden.