Bethlehem im 21. Jahrhundert

In der Vorweihnachtszeit des Jahres 2016 stellte ich eine Frage an Lidl-Reisen und Tour Direkt, da sie eine Tour durch Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten anboten, allerdings erklärten, dass in Bethlehem der Reisebegleiter nicht dabei sei:

„In der Beschreibung der Israel-Reise TLVA09B steht, dass der Reiseleiter nicht bei den Fahrten in Bethlehem dabei sein wird. Gerade in der Vorweihnachtszeit hätte ich aber gerade in Jesus Geburtsstadt den für die Reise zugewiesenen Reiseleiter. Warum kommt der Reiseleiter nicht mit?“

Am 19. Dezember 2016 erhielt ich diese Antwort:

„Bezüglich Ihrer Anfrage erhielten wir gerade die Information vom Reiseveranstalter, dass es in Bethlehem einen neuen Reiseleiter gibt.“

Ich erwiderte

„Die Frage bleibt bestehen. Warum?“

Am 23. Dezember 2016 kam dann endlich die Antwort:

„Sehr geehrter Herr Buurmann,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zu oben genannten Vorgang. Soeben erhielten wir folgende Rückmeldung, welche wir Ihnen gern zukommen lassen.

Die israelischen Reiseleiter dürfen die Reisegäste nicht nach Bethlehem begleiten, da Bethlehem im Palästinensischen Autonomiegebiet liegt.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Feiertage und für das Jahr 2017 viel Erfolg, Glück und vor allem Gesundheit.“

Ich schrieb zurück:

„Weihnachten steht vor der Tür und Maria und Josef können im 21. Jahrhundert nicht nach Bethlehem, weil sie als Israelis und Juden dort nicht sicher sind. Die Stadt, wo Jesus geboren und durch die Beschneidung in den jüdischen Bund Abrahams aufgenommen wurde, können Juden nicht betreten! Sollten nicht gerade bei einem deutschen Unternehmen bei so einer Politik alle Alarmglocken läuten? Warum unterstützen Lidl und Tour Direkt diese Politik der Diskriminierung?“

Die Antwort kam prompt:

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jeder Staat eigene Einreisebestimmungen hat und wir auf diese keinen Einfluss nehmen können. Der Veranstalter Tour Direkt ist seiner Mitteilungspflicht bezüglich der Einreisebedingungen für Deutsche Staatsbürger ausreichend nachgekommen. Reisende anderer Staatsangehörigkeiten sind dazu angehalten, sich bezüglich der Einreise selbsttätig beim zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Es besteht von Veranstalterseite indes keine Pflicht, auch auf die zu beachtenden Reisebedingungen des jeweiligen Reiseleiters hinzuweisen.“

Ich erwiderte:

„Nein, eine Pflicht besteht natürlich nicht, aber es gibt Menschen, die von sich aus, ganz ohne Befehl, Bauchschmerzen bekommen, wenn in einer Stadt gewisse Menschen einfach nicht rein können.

Frohe Weihnachten,
Gerd Buurmann“

Deutschland hatte auch mal bestimmte Einreisebestimmungen. Vermutlich hätte Lidl dafür auch Verständnis gehabt.

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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