Carrie – Des Satans deutsche Tochter

Wer erinnert sich? Im traurigen Monaten November 2013 war es, die Tage wurden trüber, der Wind riss von den Bäumen das Laub, da erstellte ein Realschullehrer aus Nagold im Schwarzwald eine Onlinepetition. Sie erhielt über 192.000 Unterschriften und trug den Titel: „Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens.“

Die Petition sprach sich in deutlichen Worten gegen einen Entwurf des Baden-Württembergischen Bildungsplans für 2015 aus. Der Bildungsplan sah vor, Toleranz gegenüber sexueller Vielfalt als Lernziel im Unterricht zu verankern. Ziel sollte es sein, die Schüler dabei zu unterstützen, verantwortungsbewusst und selbstbestimmt in einer globalisierten Welt klarzukommen. Homosexualität war dabei ein Thema unter vielen. Die Pläne stießen schnell auch auf den Widerstand der Kirchen des Landes. Die zwei evangelischen Landeskirchen und die zwei katholischen Diözesen forderten in einer gemeinsamen Mitteilung, dass in der Bildung jeder Form der „Instrumentalisierung, Ideologisierung und Indoktrination“ gewehrt werden müsse. Dies gelte „nicht zuletzt im sensiblen Bereich der sexuellen Identität und damit verbundener persönlicher und familiärer Lebensentwürfe“.

Wenn es um Sexualität geht, drehen erstaunlich oft religiöse Menschen durch. An Schulen gehört das Schimpfwort „schwul“ zum verbalen Repertoire der Halbstarken. Jugendliche, die ihre eigene Homosexualität entdecken, erleben in der Schule oft eine Hölle der Ausgrenzung und Diskriminierung. Das Land Baden-Württemberg hatte lediglich einen Lehrplan vorgestellt, in dem diese Form der Diskriminierung nicht mehr ignoriert wird, sondern durch ein aktives Eintreten für Toleranz und Akzeptanz ersetzt wird und schon fantasierten sich einige Christen den Satan des Regenbogens herbei.

Niemand muss schwul sein. Niemand muss Lesben schön finden. Man darf sogar glauben, dass ich für Homosexualität in die Hölle kommt. Mir doch egal. Komm ich halt in die Hölle. Im Himmel sind eh nur die Langweiler! Wenn religiöse Menschen jedoch glauben, in den Schulplan eingreifen zu müssen, damit ihre Vorstellung von „Schwanz in Möse gut, Möse an Möse schlecht“ auch schulisch propagiert wird, dann bekommen sie es mit mir zu tun. In einem Faltblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz heißt es:

„Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Nach § 1 Abs. 3 SchulG befähigt die schulische Sexualerziehung als Teil der Gesamterziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten und wird fächerübergreifend durchgeführt. Ein Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht besteht nicht, auch wenn dafür religiöse Gründe angeführt werden. Dies ist ständige Rechtsprechung. Der Sexualkundeunterricht ist so ausgestaltet, dass den Grundsätzen der Zurückhaltung und Toleranz Rechnung getragen wird. Die Schule soll die unterschiedlichen Wertevorstellungen respektieren und darauf Rücksicht nehmen. (Vgl. Richtlinien zur Sexualerziehung vom 22.06.2009, Amtsbl. S. 193).

Eltern werden rechtzeitig vor Beginn der Sexualerziehung über die Ziele, den Inhalt und die Form der Sexualerziehung informiert. Im Rahmen von Elternabenden, aber auch in Einzelgesprächen können die Bedenken der Eltern gemeinsam diskutiert und Lösungen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind, gefunden werden. Es ist für Eltern oftmals beruhigend zu wissen, dass in diesem Unterricht auf einen sensiblen Umgang mit der Sprache geachtet wird und die Medien behutsam und sorgfältig ausgewählt werden.“

Soweit so gut. Allerdings führt das Faltblatt zur Beruhigung von religiösen Eiferern aus, dass es eine Möglichkeit gibt, den Fundamentalisten entgegenzukommen:

„Eine hilfreiche und die Situation entspannende Möglichkeit wäre die Organisation des Sexualkundeunterrichts in geschlechtshomogenen Gruppen.“

Kennen Sie noch den Film „Carrie“? In diesem Film von Brian De Palma nach einem Roman von Stephen King lebt die sechzehnjährige Carrie White bei ihrer Mutter Margaret. Margaret ist eine Frau, die seit dem Tod ihres Mannes einem extremen religiösen Wahn verfallen ist. Carries körperliche Entwicklung zur Frau hält sie für einen Ausdruck von Sünde und Schande. Eine sexuelle Aufklärung hat Carrie niemals erhalten. Als Carrie unter der Dusche nach dem Sportunterricht ihre erste Menstruation bekommt, gerät sie in Panik, weil sie über den Vorgang nicht aufgeklärt ist. Ihre Mitschülerinnen sind amüsiert und machen ihr eine höchst peinlich-demütigende Szene, bis schließlich die Sportlehrerin eingreift.

Obwohl der Film erst ab sechzehn Jahren freigegeben ist, sah ich ihn schon in jüngeren Jahren. Ich bin froh, ihn früher gesehen zu haben. Kaum ein Film hat mich mehr sensibilisiert, wohin religiöser Fanatismus und Körperfeindlichkeit führen können. Allerdings zeigt der Film auch die Probleme, die entstehen, wenn eine moderne Lebensweise auf fundamentalistische Überzeugungen trifft. Die Mitschülerinnen lassen jede Empathie für Carries Ängste missen. Die Sportlehrerin unterstützt Carrie zwar darin, selbstbewusster zu werden und ihre Weiblichkeit zu entwickeln, sie geht aber auch so hart gegen die Demütigungen der Mitschülerinnen vor, dass sie dadurch die Rachegelüste von Carries Mitschülerin Chris auslöst, was wiederum in den mörderischen „Amoklauf“ von Carrie am Ende des Films mündet.

Ausgangspunkt für die Katastrophe ist und bleibt der Fundamentalismus der Mutter.

Carrie ist ein verschüchtertes junges Mädchen, das ihren eigenen Körper nicht kennt und keinen Kontakt zu Gleichaltrigen aufnehmen konnte. Deshalb beunruhigt es mich, dass in dem oben zitierten Faltblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz Vorschläge gemacht werden, wie der religiösen Eiferei tolerant entgegengekommen werden kann. In Sachen Klassenfahrt wird das Faltblatt sogar erschreckend zuvorkommend:

„Schulfahrten (Klassenfahrten, Studienfahrten, Unterrichts- gänge und Schulwanderungen) sind wichtiger Bestandteil des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags. Sie fördern das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz. Sie tragen dazu bei, die Fähigkeit zur Lösung der im sozialen Miteinander entstandenen Konflikte weiterzuentwickeln. Es ist daher immer anzustreben, dass alle Schülerinnen und Schüler an solchen Aktivitäten teilnehmen.

Bei Bedenken christlicher Eltern wegen der Teilnahme ihrer Kinder müssen zunächst die Gründe für diese Bedenken besprochen werden. Häufig geben Eltern religiöse Gründe an. Sie fürchten, dass die für sie wichtigen Regeln bzgl. Speisen und Alkoholkonsum nicht ausreichend beachtet werden, oder sie fürchten einen zu engen Kontakt zwischen Jungen und Mädchen.“

Moment, bevor Sie weiterlesen. In dem Text stand nicht wirklich „christlich“ sondern „muslimisch“. Das Faltblatt trägt nämlich den Titel „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“. Weiter im Text:

„In jedem Fall sollten bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten die Eltern einbezogen werden. Gute Erfahrungen wurden gemacht, wenn ehemalige Schülerinnen, Lehramtsanwärterinnen, muslimische Mütter oder ältere Geschwister als Begleitpersonen mitfahren, da sie mit der Sprache und der Kultur vertraut sind und dies für die Eltern vertrauensbildend wirkt und somit bzgl. ihrer Bedenken eine Beruhigung sein kann.“

Gute Idee! In einer Kultur, in der es in den fundamentalistischen Kreisen dazu kommen kann, dass ein älterer Bruder die vermeintlich verlorene Ehre der Schwester und Familie damit wieder herstellt, dass er die Schwester ermordet, ist es ein mehr als guter Gedanke, ein älteres Geschwisterteil zur Klassenfahrt mitzunehmen, um einen Kontakt der Schwester mit all dem vermeintlich Sündhaften zu verhindern. Es wäre geradezu eine Katastrophe, wenn bei einer Klassenfahrt ein muslimisches Mädchen entdecken würde, dass Frauen gleichberechtigt sind und einen Körper hat, der ihr Lust und Freiheit versprechen kann. Das darf nicht sein und muss verhindert werden.

Die Liste der Menschen, die in Deutschland ermordet wurden, weil sie nach den religiösen Wertvorstellungen ihrer Familienmitglieder sündhaft gelebt haben, ist lang. Im Jahr 2013, als die Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ ins Netzt gestellt wurde, gab es in Deutschland fast 30 dokumentierte Ehrenmorde. Die Dunkelziffer dürfte erschreckend höher liegen.

Das Faltblatt wurde im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes des Landes Rheinland-Pfalz auf Anregung der Arbeitsgruppe Religion vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration herausgegeben.

Wenn ich schon höre, dass die Arbeitsgruppe Religion mit dem Ministerium für Frauen eine gemeinsame Lösung sucht, dann komm mir sofort eine religiöse Frau wie Carries Mutter Margaret in den Sinn. Ebenfalls im traurigen Monat November 2013 wurden unter dem Kurator Manfred Reichel in einem Flur der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf sechs Aktbilder aus Rücksicht vor den religiösen Gefühlen von Muslimen abgehängt. Als ich davon erfuhr musste ich sofort an dieses Aktbild denken, das vor etwas längerer Zeit in Deutschland aus Rücksicht vor dem deutschen Geschmack, der schon damals gut mit dem Islam konnte, abgehängt wurden.

Die zuständige Kulturstadträtin des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, Juliane Witt (LINKE), erklärte übrigens zu der Entscheidung, die Aktbilder zu entfernen, Marzahn-Hellersdorf stehe für beides, „Freiheit der Kunst und interkulturelle Öffnung“. Genau da liegt das Problem: Freiheit der Kunst und kulturelle Öffnung sind nicht gleichrangig zu bewerten! Menschenrechte haben immer Vorrang vor einer kulturellen Öffnung. Die Menschenrechte sind keine Verhandlungsmasse auf dem Jahrmarkt der Kulturen. Das Grundgesetz ist kein Richtwert sondern Gesetz! So wenig wie es Angela Merkel gestattet sein darf, homosexuellen Menschen gleiche Rechte zu verwehren, nur weil sie dabei ein ungutes Gefühl hat, ebensowenig darf die Freiheit der Kunst eingeschränkt werden, nur weil Ayasha Merkel beim Anblick einer nackten Frau ein ungutes Gefühle bekommt.

Dabei macht Ayasha Merkel nur, was ihr zusteht. Das deutsche Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit. Keine Religion darf einer anderen politisch bevorzugt werden. Solange Christen in Deutschland Privilegien genießen, ist es das Recht eines jeden Moslems, diese Privilegien auch einzufordern. Entweder bekommen Muslime Privilegien wie Christen oder Deutschland wird in Sachen Religion liberaler und erklärt deutlich: Jeder kann glauben, woran er will, aber er darf seinen Glauben nicht von Ungläubigen erzwingen.

Der deutsche Staat aber erzwingt die Einhaltung gewisser religiöser Überzeugungen. Der deutsche Staat zieht Kirchensteuern ein, macht den christlichen Sonntag und eine Vielzahl christlicher Feiertage für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich und erlaubt es staatlich finanzierten Einrichtungen unter christlicher Trägerschaft, die christliche Sexualmoral von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Privatleben zu erzwingen. Einrichtungen der katholischen Kirche, die vom Staat finanziert werden, dürfen in Deutschland Mitarbeiter nach Scheidung und zweiter Ehe entlassen.

Wenn die deutsche Politik christliche Werte von ihren Bürgerinnen und Bürger erzwingt, dann muss dieser deutsche Staat auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger zwingen, ihre Geschäfte am Samstag zu schließen, aus Respekt vor dem Islam, für den der Samstag so heilig ist wie für Christen der Sonntag, für den Deutschland aus Respekt vor Christen ein gesetzlich vorgeschriebenes Ladenöffnungsverbot verabschiedet hat. Den Veggie-Day könnte Deutschland nebenbei als Ramadan verpflichtend machen.

Apropos Ramadan, den regelt das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ auch gleich mit:

„Das Fasten während des ganzen Tages kann zu einer Einschränkung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler führen. Das schafft insbesondere dann Probleme, wenn der Ramadan in eine Phase fällt, in der zahlreiche Klassenarbeiten geschrieben werden müssen. Auch die Belastungen im Sportunterricht sollten diesen Rahmenbedingungen angepasst werden. Eltern sollten deshalb zum einen darauf hinwirken, dass ausreichender Schlaf ihrer Kinder auch im Ramadan sichergestellt wird. Zum anderen sollte berücksichtigt werden, dass ein religiöses Gebot zum Fasten vor der Pubertät nach islamischer Auffassung nicht besteht. Auch im Übrigen sollten flexible Lösungen gefunden werden, die die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler insbesondere bei Klassenarbeiten u. ä. sicherstellen.

Unabhängig davon sollten bei der Planung von Schulfahrten und der Festlegung von Praktika, Schulfesten u. ä. seitens der Schule auch die Zeiten des Ramadan wenn möglich berücksichtigt werden.“

Stellen wir uns mal vor, christliche Fundamentalisten würden dafür sorgen, dass in der Fastenzeit vor Ostern und Weihnachten (ja, ihr lieben Ungläubigen, die Adventszeit ist liturgisch gesehen eine Fastenzeit) der Lehrplan auf die Bedürfnisse von religiösen Eiferern abgestimmt wird. Obwohl, oft genug wird er das. Karfreitag zum Beispiel heben einige Bundesländer die Freiheit der Kunst auf und bestimmen, welche Stücke gezeigt werden dürfen und welche nicht. Im Jahr 2011 durfte die „Salome“ zwar gezeigt werden, „Madame Butterfly“ jedoch nicht. Puccini konnte den Christen an dem Tag eben nicht zugemutet werden. Am 29. März 2013 wiederum wurde in der Oper Köln Richard Wagners “Parsifal” gegeben. Zur gleichen Zeit wurde in Bochum im Sozialen Zentrum an der Josephstraße der Film “Das Leben des Brian” gezeigt. Gegen diese angebliche Gotteslästerung eröffnete das Rechtsamt der Stadt Bochum ein Bußverfahren. Gegen Wagner wurde keine Klage erhoben!

Wenn es hart auf hart kommt, wenn Christentum, Islam und Aufklärung in eine Auseinandersetzung geraten, werden sich mit an ziemlicher Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Christentum und Islam gegen die Aufklärung verbünden. Gegen die Vernunft haben sich Religionen, die sich sonst spinnefeind sind, immer schon bestens verbünden können. Nichts gegen einen festen Glauben an Gott, aber Staat und Kirche müssen getrennt sein!

Deshalb bereitet mir das Flugblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in deutschen Schulen“ ein wenig Unbehagen, denn wenn es etwas gibt, das Deutschland nicht noch mehr braucht, dann weitere muslimische und christliche Carries!

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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