Am 30. Juni 2017 verabschiedete der 18. Deutsche Bundestag in Anwesenheit von weniger als hundert Abgeordneten das skandalöse Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz werden soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter unter empfindlicher Strafandrohung in die Position einer privatisierten Exekutive gezwungen, um als Beliehener des Staates in Abwesenheit einer Rechtssprechung prophylaktisch Aussagen zu löschen, die angeblich, vermutlich oder vielleicht gegen das deutsche Gesetz verstoßen sollen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine massive Einschränkung in die Presse- und Meinungsfreiheit aus Angst vor (Sprach)-Terror, ob nun rechts, links, islamistisch oder sonstwie radikal. Jedes MdB, das dafür gestimmt hat, wird sich einst dafür verantworten müssen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist zwangs-privatisierte Zensur!
Regierungen streben danach, an der Macht zu bleiben. Sie sollten daher nie mit der Macht versehen werden, darüber entscheiden zu dürfen, welche Aussagen angemessene Meinung sind. Sie sollten auch nicht mit der Macht versehen werden, private Unternehmen mit Zwang zu dieser Aufgabe zu verpflichten. Im Zweifel nämlich werden kritische Aussagen einfach zu kriminellen Aussagen erklärt, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Die Vergabe von Macht an den Staat und seinen Beliehenen sollte immer unter dem Vorbehalt geschehen: Was, wenn mein politischer Gegner an der Regierung ist? Ein Land mit einem Netzwerkdurchsetzungsgesetz schenkt einer möglichen repressiven Regierung die Kontrolle über Meinungen.
Staatlich ausgeführte oder durch Strafandrohung an Privatunternehmen delegierte Redeverbote sind sehr gefährlich. Es wäre besser, dem freien Markt der freien Gedanken zu vertrauen.
Der stinkende Prophet auf der Orangenkiste in der dunklen Ecke des Marktplatzes entlarvt sich selbst.