Während einer Demonstration gegen Israel im August 2014 in Hagen überlies die Polizei den Demonstranten ein Megaphon, das dann benutzt wurde, um die Parole „Kindermörder Israel“ zu skandierten. Eine Nachfrage bei der Polizei bracht folgende Antwort:
„Für die Demonstration wurden seitens der Polizei strenge Auflagen erlassen. Es war für den friedlichen Verlauf von besonderer Wichtigkeit, diese Auflagen den ca. 500 Teilnehmern bekannt zu geben. Die Verpflichtung hierzu oblag der Leiterin der Versammlung. Da diese zu Beginn der Veranstaltung über kein Megaphon verfügte, wurde ihr zu diesem Zweck das Megaphon der Polizei überlassen. Dieses wurde anschließend von Teilnehmern auch dazu benutzt, um auf die Tötung von Kindern während der kriegerischen Auseinandersetzungen aufmerksam zu machen. Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz fielen dabei nicht. Das Megaphon wurde daher bewusst nicht zurückgefordert, um den insgesamt friedlichen und gewaltfreien Verlauf der Demonstration nicht zu gefährden.“
Dann ist ja alles klar. Wer das nächste Mal auf „die Tötung von Kindern während der kriegerischen Auseinandersetzungen aufmerksam“ machen möchte und dies in die Worte „Kindermörder Israel“ kleidet, kann sich bei der Hagener Polizei ein Megaphon leihen. Für die Hagener Polizei gibt es offenkundig keinen Unterschied zwischen Tötung und Mord. Hochinteressant!
Es gibt übrigens noch mehr, worauf man hinweisen kann. Wie wäre es zum Beispiel mal mit dieser Parole „Brunnenvergifter Israel“. Die Hagener Polizei hilft gewiss gerne. Diese Parole hat die Hagener Polizei schließlich auch schon vor über 70 Jahren unterstützt.