Heute hat ein Mensch in der Schweiz im Kanton St. Gallen mehrere Zugreisende angegriffen und teilweise schwer verletzt. Die Person griff mehrere Personen mit einem Messer an. Sie verschüttete zudem brennbare Flüssigkeit in der Bahn und zündete Menschen an. Aus der Presse erfährt man bisher folgende Dinge über die Person:
Die Person ist ein Mann.
Sie ist 27 Jahre alt.
Sie hat die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Der Pressekodex verlangt, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Gruppen nur dann erwähnt wird, „wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Tat und dem Alter der angreifenden Person, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Geschlecht? Es gibt keinen Zusammenhang! Daher ist diese Form der Berichterstattung sexistisch, altersdiskriminierend und länderdiskriminierend.
Weder das Alter, noch das Geschlecht, noch die Staatsbürgerschaft der Person steht in einem Zusammenhang mit der Tat. Darum sollte all das nicht erwähnt werden!