Skandalurteil – Charlotte Knobloch verliert vor Gericht

„Abraham Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.“
Diesen Satz darf die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch, unter Andohung einer Strafe von 250.000 Euro oder 6 Monaten Haft nicht mehr tätigen. Abraham Melzer tätige zwar antisemitische Äußerungen, aber er sei dafür nicht berüchtigt! So hat es das Landgericht München I. am 30. November 2016 entschieden. Die Kosten des Verfahrens wurden Charlotte Knobloch auferlegt.

Der Satz stand in einer nicht öffentlichen E-Mail, die Charlotte Knobloch am 23. September 2016 an den katholischen Sozialverband KKV Hansa und an das Erzbistum München und Freising schrieb, da Melzer in Räumen des Verbands über den „hierzulande hysterisierten Antisemitismusvorwurf“ sprechen wollte. Da der Verband nach dem Erhalt des Schreibens seine Zusage zurückzog, klagte Abraham Melzer und bekam Recht.

Charlotte Knobloch wurde abgemahnt, weil sie, eine Überlebende des Holocausts, in einer Mail erklärt hatte, was für sie Antisemitismus bedeutet und wer ihrer Meinung nach für diese Form des Antisemitismus berüchtigt ist. Jüdinnen wie Charlotte Knobloch werden sich in Zukunft gut überlegen müssen, ob und wie sie gegen Judenhass in Deutschland vorgehen.

Die vorsitzende Richterin erklärt, die Äußerung von Charlotte Knobloch sei zwar keine Schmähung, wohl aber „eine Beleidigung im Sinne von Paragraph 185 StGB und eine Beschreibung, die geeignet ist, das Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers (Abraham Melzer) in erheblicher und weitgehender Weise zu verletzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade vor dem Hintergrund der Verbrechen der Nazisdiktatur und des Holocaust sowie des hierdurch geprägt Lebenslauf beider Parteien die Charakterisierung des Verfügungsklägers als ein Mensch jüdischer Herkunft, der für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt ist, in besonderer Weise geeignet ist, den so bezeichnenden herabzuwürdigen und in seiner Ehre zu verletzen.“

Moment, verstehe ich das Argument richtig? Weil Charlotte Knobloch eine Überlebende des Holocaust ist, ist ihre Charakterisierung einer Person als „für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigte“ Person, in besonderer Weise geeignet, andere Personen herabzuwürdigen und in ihrer Ehre zu verletzen, vor allem, wenn sie auch jüdisch sind? Das klingt für mich ein wenig so: Wenn Charlotte Knobloch schon die Frechheit hat, den Holocaust zu überleben, dann soll sie sich gefälligst Gedanken machen, wozu, zu wem und wie sie das Maul zum Thema Judenhass aufmacht. Die Richterin fährt fort:

„In der gebotenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers und der Meinungsäußerungsfreiheit der Verfügungsbeklagten (Charlotte Knobloch), ist daher zu berücksichtigen, ob die Verfügungsbeklagte über ausreichende Anhaltspunkte und Anknüpfttatsachen verfügt, aus denen sich entnehmen lässt, dass der Verfügungskläger für Äußerungen verrufen ist, aus denen sich eine antisemitische Überzeugung oder Einstellung des Verfügungsklägers entnehmen lässt.“

Die Richterin geht daraufhin mehrere Äußerungen von Abraham Melzer durch. Einige Äusserungen definiert sie als „nicht geeignet, antisemitische Äußerungen des Klägers zu belegen“, aber zu einer Aussage erklärt sie: „Damit ist es durchaus gerechtfertigt, wenn die Verfügungsbeklagte diese Äußerung als antisemitisch beurteilt.“

ABER, jetzt kommt es:

„Die Beklagte hat lediglich eine Äußerung aus dem Jahr 2009 vorgetragen, die vor der streitgegenständlichen Äußerung erfolgte und die sie berechtigterweise als antisemitisch einstufen durfte.“ Deshalb, so schlussfolgert die Richterin, „kann nicht auf ein hierfür Berüchtigtsein des Verfügungsklägers geschlossen werden, zumal die Äußerungen zeitlichen weit auseinanderfallen.“

Moment mal, Abraham Melzer hat zwar, so betont die Richterin, antisemitische Äußerungen getätigt, aber eben zeitlich weit auseinanderfallend und deshalb muss das Recht von Charlotte Knobloch „aus Art. 5 GG hinter dem Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers zurücktreten.“

Für mich klingt das ein wenig so: Ein wenig Antisemitismus hat noch niemandem geschadet, wenn nur genug Zeit dazwischen liegt!

Ein wahres Skandalurteil, das meine schlimmsten Befürchtungen übersteigt. Bereits am 26. November 2016 schrieb ich:

„So ganz wohl ist mir bei der Sache nicht, denn am 8. Oktober 2014 definierte die selbe Richterin im Sitzungssaal 219 der Pressekammer des Münchener Landgerichts Antisemitismus wie folgt:

‚Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt, und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.'“

Die Definition der Richterin aus dem Jahr 2014 wurde bei der Hauptverhandlung zwischen Jutta Ditfurth und Jürgen Elsässer formuliert. Der Herausgeber des verschwörungstheoretischen Magazins Compact klagte damals gegen Jutta Ditfurth, weil sie ihn am 16. April 2014 in einem Interview der Sendung Kulturzeit auf 3sat einen „glühenden Antisemiten“ genannt hatte. Elsässer erklärte vor Gericht, dies sei „eine substanzlose Schmähung“ und ein “Killerargument”, formuliert in der Absicht der „Existenzvernichtung“, da niemand bereit sei, mit einem “glühenden Antisemiten” zusammenzuarbeiten. Killen und vernichten, darunter macht es Jürgen Elsässer nicht und zitierte direkt FOCUS-Chefredakteur „Fakten, Fakten, Fakten“ Helmut Markwort:

“Einen Deutschen einen Antisemiten zu nennen, ist die größte denkbare Diffamierung, denn sie assoziiert Rassenhass, Massenmord, Auschwitz (…) Antisemit – das ist ein Killerwort. An wem es klebt, der ist gesellschaftlich und politisch geächtet.”

Jutta Ditfurth verteidigte sich mit diesen Worten:

„Es ist die Freiheit meiner Meinung, jemanden einen Antisemiten nennen zu dürfen, der massenhaft verdeckt Antisemitisches sagt und schreibt; einen, der sich mit antisemitischen Mitarbeitern umgibt; der gemeinsam mit anderen antisemitischen Rednern auf Kundgebungen spricht und sich bei Kritik an deren Antisemitismus explizit mit ihnen solidarisiert; einen, der die Regierung Israels nicht sachlich kritisiert sondern Israel antisemitisch schmäht; einen, der sich von Antisemiten und Shoa-Leugnern zu Veranstaltungen einladen lässt; einen, der Antisemiten für seine Zeitschrift interviewt und für seinen Verlag Bücher schreiben lässt. Ja, warum sollte man den in Deutschland nicht das nennen dürfen, was er ist: einen glühenden Antisemiten?“

Die Richterin erklärte Jutta Ditfurth jedoch, dass Sie das nicht dürfe. Ein Antisemit sei man nur, wenn man sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht. Sie kam zum vorläufigen Schluss, der Begriff „glühender Antisemit“ läge „jenseits des Hinnehmbaren“ und fügte hinzu: „Es ist ein Totschlagargument. Wer sich so bezeichnen lassen muss, steht in einer Ecke, aus der er nicht mehr rauskommt.“

Diese Definition deckt sich erstaunlich mit der Definition, die Diether Dehm einst von der Partei Die Linke wagte:

“Der Antisemitismus wurde das, was er wirklich ist: Eine massenmordende Bestie. Und deswegen dürfen wir nicht zulassen, dass man den Begriff des Antisemitismus für Alles und Jeden inflationiert. Antisemitismus, das ist Massenmord! Und es gibt überhaupt keinen Anlass, wenn mein Kollege und Freund Rolf Becker hier spricht, wenn von irgendeiner Seite dazwischengepöbelt wird Antisemitismus. Antisemitismus ist Massenmord und muss dem Massenmord vorbehalten bleiben!”

In Deutschland beginnt Antisemitismus erst mit der Vergasung von 6 Millionen Juden. Alles darunter ist eine Ordnungswidrigkeit! Wer es wagt, Antisemitismus zu benennen, wo er gesehen wird, läuft Gefahr, von einem deutschen Gericht verurteilt zu werden, vor allem, wenn Begriffe wie „glühend“ und „berüchtigt“ benutzt werden.

Charlotte Knobloch hat einem Veranstalter lediglich ihre Meinung über eine öffentliche Person geschrieben. Sie hat niemanden gezwungen, diese öffentliche Person auszuladen. Sie hat lediglich ihre Meinung in einer nicht öffentlichen (!) Mail getätigt. Diese Äußerung einer Meinung wurde jetzt in Deutschland durch ein Gericht kriminalisiert.

Beendet ist die Auseinandersetzung mit der Entscheidung jedoch nicht. Charlotte Knobloch kann noch verschiedene Rechtsmittel einlegen und sie hat bereits angekündig, dies auch zu tun.

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
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